Von nun an müssen die Deutschen das Geschlecht selbst bestimmen können, wenn es nach der Regierung geht | JETZT

Die Bundesregierung erklärt, dass Einwohner Deutschlands ab sofort ihr Geschlecht (Geschlecht) und ihren Vornamen selbst bestimmen und ändern können, wenn sie dies wünschen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich lediglich als solche beim Standesamt anmelden.

Die Maßnahme erleichtert Transgender-Personen, Intersexuellen und sogenannten Non-Binary-Personen, die sich weder als Mann noch als Frau fühlen. Der Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt das Projekt Einfaches Verfahren.

Laut der Gewerkschaft kann dies viel Druck von Kindern nehmen. Nach Zustimmung der Eltern können sie dann ihr Geschlecht und ihren Vornamen ändern lassen. Die Unsicherheit einiger Kinder über ihre sexuelle Identität und die Konfrontation mit anderen stellen laut Verband oft eine große psychische Belastung dar.

Damit die Änderung des Zivilstandes eine ernsthafte Entscheidung ist, sind das neue Geschlecht und der neue Vorname grundsätzlich mindestens ein Jahr gültig. Bei einer echten Geschlechtsumwandlung sind noch einige Schritte notwendig, wie zum Beispiel eine ärztliche Abklärung.

Der Entwurf der Familien- und Justizministerien zum neuen sogenannten Selbstbestimmungsgesetz soll unter anderem das von vielen als veraltet und diskriminierend empfundene Transsexuellengesetz ersetzen. Transgender-Personen können ihr Geschlecht und ihren Vornamen derzeit nur gerichtlich ändern und benötigen dafür zwei Gutachten.

Lorelei Schwarz

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