Deutscher Bundestag stimmt Gesetzentwurf zum Verbot der Schlachtung von Eintagshähnen zu | Pluimveeweb.nl

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Mai 2021 beschlossen, dass das Töten von Hahnküken in Deutschland ab 2022 nicht mehr erlaubt ist. Ab 2024 ist das Töten von Embryonen nach dem sechsten Tag der Brut verboten.

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hielt das Abschlachten von Eintagshähnen für inakzeptabel und legte einen Gesetzentwurf zur Änderung vor.

Deutschland ist das erste Land der Welt, das das Schlachten von Eintagshähnen verbietet. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), plädiert für einen Stopp der Schlachtung von Eintagsküken. „Als deutsche Geflügelwirtschaft begrüßen wir diese Maßnahme ausdrücklich. Seit rund fünfzehn Jahren investieren wir viel Geld und Know-how in Prozesse, die diesen Weg ermöglichen – mit echten, praxisorientierten Lösungen. »

Seine Kritik lautet, dass der Gesetzentwurf keine Ausnahmen vom Tötungsverbot vorsehe, wenn nachgewiesen werden könne, dass die Tiere als Hühner zu Nahrungsmittelzwecken vermarktet würden. Ripke: „Für uns ist es völlig unverständlich, dass die Landwirtschaftskommission der Empfehlung des Bundesrates nicht gefolgt ist.“ Eine solche Option wäre ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung kleiner Brutbetriebe, die sich kostspielige Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei nicht leisten können.

Ripke bedauert, dass das Gesetz nur in Deutschland gilt und nicht in anderen EU-Ländern. Ihm zufolge mangelt es dem Gesetz auch an einer sachlichen Grundlage.

Geschlechtsbestimmung im Keim
Ziel ist es nun, mithilfe von Technologie frühzeitig das Geschlecht des Embryos im Ei zu bestimmen, um die Geburt von Hähnen zu verhindern.

Ripke: „Erst müssen marktreife Technologien verfügbar sein, bevor ein Verbot aktueller Praktiken sinnvoll ist.“ Wir werden unsere Forschungsanstrengungen zur Entwicklung von Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei bis zum sechsten Tag der Inkubation weiter intensivieren. »

Das Gesetz sieht ab 2024 strengere Regelungen vor: Dann ist es verboten, Embryonen nach dem sechsten Tag der Inkubation zu töten. Marktreife Methoden funktionieren derzeit noch mit der Geschlechtsbestimmung im Ei zwischen dem neunten und vierzehnten Tag der Brut.

Frankreich wird das Schlachten von Eintagshähnen Ende dieses Jahres verbieten.

Helfried Beck

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