ACM: Open Internet Regulation bietet keine Möglichkeit zum Zero Rating

Die European Open Internet Regulation Guidelines wurden als Reaktion auf EuGH-Urteile in deutschen Zero-Rating-Fällen geändert. Dies zeigt, dass Zero-Rated-Dienste nicht zulässig sind, wenn eine Unterscheidung nach Art oder Kategorien des Datenverkehrs erfolgt. Die geänderten Leitlinien wurden auf der Website von BEREC, dem Beratungsgremium der europäischen Regulierungsbehörden für Telekommunikation, veröffentlicht.

Das teilt die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) mit. Beim Zero-Tarif berechnen die Anbieter den Datenverkehr bestimmter Arten von Inhalten oder Anwendungen nicht. ACM ist seit letztem Jahr Präsident von BEREC. Im vergangenen Jahr hat der Dienst an der Überarbeitung der Open Internet Guidelines mitgewirkt. ACM verwendet es, um die Einhaltung der Open-Internet-Regeln zu überwachen.

Behandeln Sie den Internetverkehr ohne Diskriminierung

Internetdienstanbieter in Europa müssen den Internetverkehr ohne Diskriminierung behandeln. Praktisch bedeutet dies, dass sie den gesamten Internetverkehr gleich behandeln müssen, damit sich das Internet frei und unabhängig weiterentwickeln kann. Dies wird als Netzneutralität bezeichnet und ist in den Open Internet Regulations definiert. Daher dürfen Internet Service Provider den Internetverkehr nicht unnötig blockieren oder einschränken.

Beim Zero-Pricing wird eine bestimmte Art von Internetverkehr nicht berechnet. Betrachten Sie Video- oder Musik-Streaming-Apps. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dies eine Diskriminierung darstellt und somit gegen die Open Internet Rules verstößt.

Poldie Hall

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