Top 5: Wo die Deutschen mehr auf ihre digitale Privatsphäre achten

Viele Niederländer werden dies bemerkt haben; Die Deutschen legen großen Wert auf ihre digitale Privatsphäre; “ Datenschutz „. 5 Punkte, bei denen der durchschnittliche Deutsche nicht so sorglos mit seinen Internetdaten umgeht wie der durchschnittliche Niederländer.

Foto: Pixabay

Der Schutz personenbezogener Daten gilt in Deutschland als eines der wichtigsten Bürgerrechte. Der Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten ist in Deutschland im geregelt Grundgesetz (Verfassung) und die Datenschutzbestimmungen des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz). Eine Top 5 Dinge, bei denen uns viel Deutsch auffällt Datenschutz im täglichen Leben.

Der Artikel wird unter dem Video fortgesetzt

Video mit Erklärung, was genau unter den Datenschutz fällt.

Die Deutschen legen großen Wert auf Privatsphäre

Im Vergleich zu den Niederlanden scheint Deutschland viel mehr Wert auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten zu legen. Das Gefühl, ein Recht auf Privatsphäre und einen sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten zu haben, ist in der deutschen Gesellschaft tief verwurzelt. Für Nichtdeutsche mag dies manchmal übertrieben oder mühsam erscheinen, aber es gibt gute Gründe, sorgfältig mit persönlichen Daten und der Privatsphäre umzugehen.

Wer in Deutschland lebt, muss sich fast täglich mit den Folgen der deutschen Situation auseinandersetzen. Datenschutz. Das Gesetz selbst geht auf eine europäische Richtlinie zurück, aber da die Ereignisse des Zweiten Weltkriegs und der DDR noch in Erinnerung sind, verfügt Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern über eines der umfangreichsten Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten. Im täglichen Leben müssen sich Bürger und Unternehmer mit den Konsequenzen dieser Gesetzgebung auseinandersetzen.

Top 5 Datenschutz in Deutschland

  1. Kein DigiD, keine digitale Regierung
    Deutsche Staatsbürger verfügen nicht über eine DigiD, um beispielsweise Leistungen zu beantragen, sich für ein Studium einzuschreiben, ihre Krankenversicherung zu verwalten oder andere behördliche Angelegenheiten zu erledigen. In Deutschland gibt es keine „digitale Regierung“, denn jede Verarbeitung, Speicherung oder Nutzung personenbezogener Daten über das Internet gilt als riskant und verletzungsanfällig. In der Praxis bedeutet das, dass fast die gesamte Kommunikation mit der Regierung immer noch per Post erfolgt und man bei vielen Fragen persönlich im Amt erscheinen muss.

    Ein weiterer Grund für das Fehlen einer digital ausgerichteten Regierung könnte auch darin liegen, dass Deutschland es generell nicht so eilig hat, Prozesse zu digitalisieren. Datenschutzgesetz In Kombination mit der Abneigung gegenüber neuen digitalen Entwicklungen arbeitet die Bundesregierung in der Regel immer noch mit einer großen Papierfabrik zusammen.

  2. Keine OV-Smartcard
    In Deutschland gibt es kein vergleichbares Check-in- und Check-out-System mit Smartcards. Der Grund dafür ist, dass beim Ein- und Auschecken eines Reisenden seine Reisedaten gespeichert und verwendet werden können. Es ist laut der Datenschutzbestimmungen des Bundes eine Verletzung der Privatsphäre des Reisenden. Die niederländische OV-Smartcard ist geworden in den deutschen Medien sogar als „Big Brother“ bezeichnetEs gibt Smartcards mit Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel, die von Kontrolleuren gescannt werden können. Aber auf dieser Karte ist das Der Reiseverlauf des Reisenden wird nicht gespeichert, anders als im Fall der persönlichen OV-Smartcard in den Niederlanden. Darüber hinaus checkt der deutsche Reisende damit nicht ein, Gates gibt es in Deutschland nicht.
  3. Rezension auf Facebook
    In Deutschland gibt es viel Kritik an Facebook und dem Umgang des sozialen Netzwerks mit Nutzerdaten. Es wurde viel darüber diskutiert „gefällt mir KnopfDenn wenn eine Person auf eine Website klickt, wird ein „Cookie“ automatisch für die Dauer von 2 Jahren gespeichert, ohne dass die betroffene Person darüber informiert wird. Es scheint völlig harmlos, aber auf diese Weise hinterlässt der Internetnutzer eine Spur von Krümeln über seine Internetnutzung. Gesichtserkennungssoftware von Facebook. Die Software erkennt automatisch Gesichter auf Fotos und markiert dann die Person auf dem Foto. Der Facebook-Nutzer konnte dies nur verhindern, indem er dies in seinen Einstellungen angab. Eine der jüngsten Klagen gegen Facebook ist die von German Kartell (Wettbewerbsbehörde). Dies wurde im März 2016 bekannt gegeben dass sie Facebook verklagen wird, weil sie den Social-Media-Riesen verdächtigt, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, um leichtfertig damit umzugehen DatenschutzVorschriften, um damit umzugehen.
  4. Google Street View
    Der Schutz der Privatsphäre ist nicht nur im deutschen Recht verankert, sondern auch in der Kultur verankert. Als Google ankündigte, Straßen mit einer 360-Grad-Kamera aufzuzeichnen, löste das bei Bürgern heftige Kritik aus. Letztendlich war Google gezwungen, den Deutschen die Möglichkeit zu geben, ihnen über eine Website mitzuteilen, dass sie diese Bilder nicht wollten. von zu Hause aus. Gesucht im Internet veröffentlicht. Dies führte zu einer Flut von Anmeldungen; Es wird geschätzt, dass 3 % aller deutschen Haushalte (rund 240.000) verhinderten die Veröffentlichung „ihres“ Hauses. Google musste all diese Häuser „verwischen“, was Deutschland den Spitznamen „Blurmany“ einbrachte.

    Google hat es bei den ersten Registrierungen so schwierig gemacht, dass die Bilder aus dem Jahr 2008 immer noch nicht aktualisiert wurden. Google Streetview beispielsweise ist immer noch alt und hässlich Bahnhof Zoo ist in Berlin zu bewundern und läuft im Kino Zoopalast wieder der Film „Kung Fu Panda“ aus dem Jahr 2008. Ein schöner Blick in die Vergangenheit Deutschlands per Streetview.

    Google Streetview-Auto mit der berühmten Kamera auf dem Dach.  Quelle: Wikimedia Commons.
    Google Streetview-Auto mit der berühmten Kamera auf dem Dach. Quelle: Wikimedia Commons.

  5. Datenschutzermächtigung Websites
    Nach deutschem Recht muss jede deutsche Website den Nutzern eine detaillierte Erklärung zur Verfügung stellen, in der erklärt wird, was genau die Website mit den Nutzerdaten macht. Dazu ist jeder Unternehmer verpflichtet, der in Deutschland einen Online-Shop aufbaut. Offenlegungen müssen den Eigentümer der Website enthalten. strukturiert angeben wie die Daten erfasst werden, wie sie gespeichert werden, ob die Informationen an Dritte weitergegeben werden und wie lange die Informationen aufbewahrt werden. Darüber hinaus müssen diese Informationen auf der Homepage deutlich sichtbar sein und der Seiteninhaber muss dort seine Kontaktdaten veröffentlichen. Auch ein Zu drucken ist auf deutschen Websites erforderlich.

    Diese Regelungen ergeben sich unmittelbar aus dem Datenschutz. Die Bundesregierung möchte Internetnutzer und Kunden vor böswilligen Praktiken im Internet schützen. Auch Datenschutzgesetz basiert auf der Idee, dass jede Privatperson selbst entscheidet, wem sie ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt und weiß, was mit ihnen geschieht.

    Anruf

    Der deutsche Wunsch Datenschutz ein Fluch oder ein Segen? Teilen Sie uns Ihre Antwort auf Facebook, Twitter oder LinkedIn mit oder senden Sie eine E-Mail an die Redaktion unter redactie@duitslandnieuws.nl.


Artikel von: Sanne van Hoek

Mariele Geissler

"Twitter-Praktizierender. Bier-Evangelist. Freiberuflicher Gamer. Introvertiert. Bacon-Liebhaber. Webaholic."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert