Bundesverfassungsgericht bestätigt Impfpflicht – Joop

18-08-2022

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Impfpflicht gegen Masern nicht gegen die Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Seit März 2020 besteht in Deutschland eine Impfpflicht für Kinder, die Kitas und Schulen besuchen. Ungeimpfte Kinder dürfen zur Schule gehen, ihren Eltern droht aber ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Die Eltern fochten das Gesetz vor Gericht an. Sie glauben, dass die Zwangsimpfung dem Recht auf körperliche Unversehrtheit widerspricht. Das Verfassungsgericht erkannte einen Verstoß an, entschied jedoch, dass er zum Schutz gefährdeter Gruppen gerechtfertigt sei. Dies betrifft zum Beispiel Kinder, die nicht geimpft werden können.

Vor der Einführung des Masern-Impfstoffs in den frühen 1960er Jahren starben weltweit jedes Jahr mehr als 2,5 Millionen Menschen an dieser hoch ansteckenden Krankheit. Vor allem die Kinder erlagen.

Aufgrund des Aufstiegs von Impfgegnern erlebt die Krankheit ein Comeback. Die Skepsis gegenüber dem Masernimpfstoff wuchs Ende der 1990er Jahre, nachdem der britische Betrüger Andrew Wakefield eine höchst umstrittene Studie veröffentlicht hatte, in der behauptet wurde, dass das Risiko für Autismus nach Erhalt des MMR-Impfstoffs gestiegen sei. Diese Assoziation wurde in nachfolgenden Studien nie beobachtet, und Wakefields Veröffentlichung ist es nahm ab.

Wakefields irreführender Artikel führte zu einem weiteren Anstieg der Masernausbrüche. Der britische Scharlatan stellte sich heraus finanzielle Beweggründe um Ängste vor MMR-Impfstoffen zu schüren: Wakefield würde Millionen mit Autismus-Tests verdienen. 2010 wurde er aus dem Ärzteregister gestrichen.

Lorelei Schwarz

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