UN warnt Berlin vor Legalisierung von Cannabis

WIEN/BERLIN (ANP/DPA) – Die kürzlich von der Bundesregierung und dem Bundestag beschlossene Teillegalisierung des Anbaus, der Verwendung und des Besitzes von Cannabis verstößt gegen internationale Verträge. Der International Narcotics Control Council (INCB) hat diese Warnung herausgegeben.

Die unabhängige UN-Agentur OICS weist darauf hin, dass in der Drogenkonvention von 1961 festgelegt sei, dass Cannabis nur für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden dürfe. Darüber hinaus besagt ein weiteres Übereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1988, dass der Anbau und die Verbreitung von Cannabis für andere Zwecke gesetzlich verboten sein sollten.

Das deutsche Gesundheitsministerium sagte, die Gesetzgebung sei in „intensiver Beratung“ mit Rechtsexperten und auch im Dialog mit dem INCB entwickelt worden. Das Gesetz, dem noch die Zustimmung des Deutschen Oberhauses oder des Bundesrates bedarf, sieht kurzfristig und unter Auflagen eine Legalisierung des Anbaus und von Cannabis für den Eigenbedarf vor. Auch für Konsumenten soll es spezielle Cannabis-Clubs geben. Dies verstoße laut Berlin nicht gegen völkerrechtliche Verträge.

Auch die Opposition, die den Gesetzentwurf entschieden ablehnte, erklärte in den Debatten, dass die Legalisierung gegen europäische und internationale Regeln verstoße. Auch einige Landesregierungen haben Einwände erhoben. Der Bundesrat setzt sich aus Vertretern der sechzehn Länder zusammen und wird das Legalisierungsvorhaben am 22. März prüfen.

Lorelei Schwarz

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