Da seine Sicherheit und Wirksamkeit nicht umfassend getestet wurden, rät die NVWA von der Verwendung eines deutschen Impfstoffs gegen das autogene Blauzungenvirus ab. Es ist einfach verboten.
In einer Erklärung gibt die NVWA an, dass ihr Informationen über einen deutschen Impfstoff gegen das autogene Blauzungenvirus Serotyp 3, ANIVAC BTV-3, und dessen mögliche Verwendung in den Niederlanden bekannt sind. „Dies widerspricht der Entscheidung des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität letzte Woche, dass dieser Impfstoff in den Niederlanden nicht verwendet werden sollte, da die Risiken nicht bekannt sind.“
Verboten
Die NVWA sagt, sie verstehe sehr gut, dass der Bedarf an einem Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit groß sei. „Allerdings ist die Verabreichung dieses autogenen Impfstoffs in den Niederlanden verboten. Bei einer Impfung drohen Tierärzten ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro und eine Anzeige beim Veterinärdisziplinarrat.
Erinnerung
Mehrere Bundesländer haben den Einsatz dieses autogenen Impfstoffs zugelassen. Mittlerweile wissen wir, dass der deutsche Hersteller alle ausgelieferten Chargen zurückgerufen hat. Es stellt sich heraus, dass der Impfstoff nicht sicher ist und Tiere durch den Impfstoff Blauzungenkrankheit bekommen können. „Verwenden Sie es daher nicht“, stellt die NVWA noch einmal mit Nachdruck fest.
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