In Italien droht Volkswagen (erneut) ein Bußgeld wegen Dieselbetrugs

Rundfunkbetrug • Die Gruppe verteidigt sich damit, dass sie nicht zweimal wegen derselben Tat verurteilt werden könne.

(Foto: Shutterstock)

Es ist Sache des italienischen Gerichts, zu entscheiden, ob der Volkswagen-Konzern wegen Dieselbetrugs eine Geldstrafe von 5 Millionen Euro zahlen muss. Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag in Luxemburg zu diesem Thema entschieden.

Der Dieselbetrugsfall läuft seit 2016, als die italienische Kartellbehörde Volkswagen wegen irreführender Werbung für Autos, die mit illegalen Abgaskontrollsystemen ausgestattet sind (Dieselskandal), mit einer Geldstrafe von 5 Millionen Euro belegte. Volkswagen weigerte sich jedoch zu zahlen, da der Autobauer in Deutschland bereits eine Strafe in Höhe von einer Milliarde Euro gezahlt hatte, mit der Begründung, es handele sich um dasselbe Verbrechen.

Das höchste Gericht Italiens lehnte die Berufung von Volkswagen im Jahr 2019 mit der Begründung ab, es handele sich um zwei verschiedene Fälle. Daraufhin legte VW Berufung beim italienischen Staatsrat ein, der eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beantragte. Dieses luxemburgische Gericht entscheidet nun dass eine doppelte Strafe für dasselbe Vergehen nur dann vorliegen kann, wenn der Sachverhalt, auf den sich die beiden Verfahren beziehen, identisch ist.

Konkret bedeutet dieses Urteil, dass das italienische Gericht erneut prüfen muss, ob sich der Sachverhalt, auf dem Volkswagen in Italien ein Bußgeld verhängt hat, wesentlich von dem Sachverhalt unterscheidet, der dem deutschen Bußgeld zugrunde lag.

Poldie Hall

„Extremer Zombie-Guru. Begeisterter Web-Liebhaber. Leidenschaftlicher Bierfanatiker. Subtil charmanter Organisator. Typischer Kaffee-Ninja.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert