IBR auf einem deutschen Milchviehbetrieb in der Grenzregion Limburg: Schlachtung von 500 Tieren | Melkvee.nl

IBR wurde auf einem Milch- und Jungviehzuchtbetrieb in Waldfeucht, Deutschland, direkt an der Grenze zu Koningsbosch-Maria-Hoop in Limburg gegründet. Die Bundesregierung wollte insgesamt 500 Kühe und Jungvieh schlachten. Diese strenge Maßnahme ist eine Folge des Status Deutschlands nach Artikel 10 IBR. Dieses Gesetz verbietet IBR-Impfungen.

Am Montag gab der Veterinärdienst des Kreises Heinsberg bekannt, dass er sich in Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium des Landes NRW für die Keulung der gesamten Herde eines Milchviehbetriebes und der Jungviehaufzucht in Waldfeucht entschieden habe. IBR wird durch das bovine Herpesvirus Typ 1 (BoHV1) verursacht.

Vierte Infektion in 1,5 Jahren

Seit Ende 2017 zirkuliert das BoHV1-Virus im nur wenige Kilometer langen deutschen Grenzgebiet zwischen Waldfeucht-Heinsberg. Der Ausbruch in Waldfeucht ist mittlerweile die vierte Infektion in anderthalb Jahren. Ende 2017 wurden auf einem Milchviehbetrieb in Heinsberg 140 Kühe geschlachtet. Im Frühjahr 2018 folgten 180 Tiere aus einem Mutterkuhbetrieb bei Waldfeucht und im Juni 2018 wurden 260 Kühe aus einem Milchviehbetrieb in Heinsberg per IBR vorzeitig zum Schlachthof geschickt. Einer dieser beiden Milchviehbetriebe war ein Spitzenzüchter mit bemerkenswert guten Blutlinien.

Artikel 10 Land

Tierarzt Jürgen Cramer von der Tierarztpraxis Op den Diek in Sittard, der auch mehrere Milchbauern aus der deutschen Grenzregion zu seinen Kunden zählt, wurde vor einigen Wochen professionell über den IBR-Ausbruch in Waldfeucht informiert. Er wurde gebeten, bei mehreren deutschen Unternehmen Kühen Blut zu entnehmen. Jürgen Cramer: „Der Unterschied zum niederländischen IBR-Ansatz besteht darin, dass Deutschland ein Land nach Artikel 10 ist (von der IBR ausgenommen) und die Niederlande ein Land nach Artikel 9. In Europa wurde vereinbart, dass ein in Artikel 10 genanntes Land dies nicht tun kann.“ gegen IBR impfen lassen und dass im Falle eines IBR-Ausbruchs der Viehbestand des betreffenden Unternehmens abgeschossen werden muss. Ein Tier, das nicht geschlachtet werden kann oder darf, muss auf dem Bauernhof eingeschläfert werden. In unserem Artikel-9-Land können wir das Virus durch Impfung bekämpfen“, sagt Cramer. Er stellt fest, dass die Deutschen die Lage nun noch besser unter Kontrolle haben als zuvor. „Der Grad der Kontrolle wurde weiter erhöht. Die Untersuchung der Milchlieferungen findet nun viermal pro Jahr statt zweimal statt und die Impfkontrollen wurden von einmal auf zweimal pro Jahr verstärkt“, erklärt Jürgen Cramer. Benachbarte deutsche Rinderbetriebe wurden für IBR untersucht. Auffallend ist, dass niederländische Unternehmen bislang weder informiert noch gar überwacht werden. Durch die Weinrebe erfuhren sie davon. Auf der niederländischen Seite der Region Waldfeucht-Heinsberg (Koningsbosch-Maria Hoop) befinden sich zehn Milchviehbetriebe. Sie können nicht viel tun. Cramer: „Züchter sollten diesen IBR-Ausbruch (wieder einmal) als klare Warnung zur strikten Einhaltung der betrieblichen Hygienemaßnahmen betrachten.“ Sicherlich im Hinblick auf die Besucher des Hofes. Eine Einschleppung über Dritte bleibt eine mögliche Kontaminationsquelle.

Infektion

Nach Angaben des Tiergesundheitsdienstes (GD) ist im Falle eines IBR-Ausbruchs in einem Unternehmen die Ausbreitung auf andere Unternehmen begrenzt. Bei einer Viehdichte von mehr als 20 Rinderfarmen im Umkreis von einem Kilometer ist das Übertragungsrisiko höher. Der GD hebt eine Studie hervor, die zeigt, dass es bei einer Einschleppung des BoHV-1-Virus auf IBR-freien Betrieben zu einem größeren Ausbruch auf den meisten dieser Betriebe kommt (mehr als 50 Prozent der freien Tiere werden infiziert sein). Abhängig vom Geschäftsbetrieb kann sich die Infektion innerhalb von 4 bis 8 Wochen im gesamten Unternehmen ausbreiten. Bei intensivem Kontakt, beispielsweise wenn alle Tiere in einem einzigen Stall untergebracht sind, verbreitet sich das Virus schneller.

Lorelei Schwarz

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