EU und Deutschland sind raus: E-Fuels doch ab 2035

Verbot von Verbrennungsmotoren • Ab 2035 dürfen in der Europäischen Union noch Neuwagen mit Verbrennungsmotor verkauft werden.

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Die Europäische Kommission und Deutschland sind sich wieder einmal einig. Ab 2035 dürfen in der Europäischen Union noch Neuwagen mit Verbrennungsmotor verkauft werden. Voraussetzung ist, dass sie nur mit CO₂-neutralem synthetischem Kraftstoff betrieben werden können. Das teilen Bundesverkehrsminister Volker Wissing und EU-Kommissar Frans Timmermans auf Twitter mit.

Es ist ein Durchbruch in einer politischen Sackgasse, die Ende Februar auftauchte. Bereits im vergangenen Oktober hatte die EU entschieden, dass nach 2035 keine neuen Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkauft werden dürfen. Bis Bundesverkehrsminister Volker Wissing unerwartet drohte, dagegen zu stimmen. Bald darauf wandten sich auch Frankreich und Italien gegen das Verbot.

Unterscheidung schwierig

Wissing forderte eine Ausnahme für Autos mit Verbrennungsmotor, die mit sogenannten Elektrokraftstoffen betrieben werden: synthetischen Kraftstoffen, die mit nachhaltig erzeugtem Strom hergestellt werden. Jetzt hat er sein Ziel erreicht, obwohl er dabei viel getreten hat.

Die mögliche Ausnahme vom Verkauf von Autos, die nur mit Elektrokraftstoff betrieben werden können, wird in der Praxis schwierig werden. Die Zusammensetzung dieses Brennstoffs ist die gleiche wie bei fossilen Brennstoffen. Um zu verhindern, dass diese Autos mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, ist daher zusätzliche Technologie erforderlich. Kritiker befürchten, dass dann eine kleine Anpassung ausreicht, um weiterhin fossile Brennstoffe zu nutzen.

Geringe Effizienz

Ein weiterer Kritikpunkt ist der große Wirkungsgradverlust, wenn der Kraftstoff aus Ökostrom hergestellt werden muss. Mit der gleichen Energie, die benötigt wird, um die elektrischen Kraftstoffe in die Lage zu versetzen, ein Auto 100 Kilometer weit zu fahren, kann ein batterieelektrisches Auto dies tun etwa 700 Kilometer entfernt.

Die Ausarbeitung und Verabschiedung der neuen Regelung dauert lange. Das Europäische Parlament kann den neuen Regeln voraussichtlich nicht vor dem Frühjahr 2024 zustimmen.

Helfried Beck

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