Deutsches Gericht weist Encro-Fall ab (UPDATE)

In Deutschland hat ein Gericht am Donnerstag Beweise für die PGP-Diskussionen von EncroChat in einem Drogenfall zurückgewiesen und den Verdächtigen von der Anklage freigesprochen. Einem Berliner „Drogenhändler“ wurden 16 Straftaten nach dem deutschen Opiumgesetz vorgeworfen. Die Beweise stützten sich ausschließlich auf über EncroChat gesendete Anträge, die die Polizei letztes Jahr durch den EncroChat-Hack erhalten hatte. Die Entscheidung könnte auch indirekte Konsequenzen in den Niederlanden haben.

Mittels @Wim van de Pol

Das Gericht Berlin-Tiergarten geht davon aus, dass die Genehmigung für den Hack nach Genehmigung eines französischen Ermittlungsrichters eingeholt wurde, dass die technischen Details darüber, was genau die Polizei tat, jedoch unbekannt blieben, da sie dem Staatsgeheimnis unterliegen. Französischer Staat.

Die Richter gelangten weiter zu dem Schluss, dass – anders als die niederländische Staatsanwaltschaft dem Gericht mitgeteilt hatte – auf einem bestimmten Typ von Encro-Benutzertelefonen (dem BQ X2) ein Update installiert worden sei, wonach die gesendeten Nachrichten an einen geheimen Server gesendet werden könnten und lese. bei der Polizei. Die niederländische Staatsanwaltschaft hat dem Gericht zu diesem Verfahren nichts mitgeteilt.

Während die niederländische Staatsanwaltschaft behauptet, die Operation sei ausschließlich von Franzosen durchgeführt worden, kommt das Berliner Gericht zu dem Schluss, dass die Operation „mit Unterstützung niederländischer Experten“ innerhalb eines französisch-französischen Teams geplant und durchgeführt wurde.

Des Tisches

Die Richter sind der Ansicht, dass die Encro-Beweise in diesem Fall nicht verwertet werden können, da nach dem Grundgesetz die Rechtmäßigkeit des eingesetzten Ermittlungsinstruments bei Encro-Nutzern in Deutschland überprüfbar sein muss. Und das ist unmöglich, weil die Methode geheim ist. Dies führt zu einem ‚Fahrassistenz-Verbot„, oder ein Verbot der Beweisverwertung.

Darüber hinaus ist das Gericht der Auffassung, dass die Gewährung des Zugriffs auf die Telefone von Encro-Nutzern gegen das deutsche Datenschutz- und IT-Recht sowie europäische Grundrechte verstößt.

Das Gericht ist zudem der Auffassung, dass bei Maßnahmen dieser Größenordnung nach dem Gesetz vorab ein deutscher Ermittlungsrichter hinzugezogen werden müsste, damit dieser beurteilen könne, ob die Maßnahme auch nach deutschem Recht zulässig sei.

Insgesamt verbietet der Richter die Verwendung der Beweise von Encro und das Verfahren wird abgewiesen, weil die deutsche Staatsanwaltschaft erklärt hat, dass in Frankreich keine weiteren Informationen zum Encro-Hack zu erwarten seien. (Text wird unter der Anzeige fortgesetzt)

Auswirkungen

Die niederländische Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dank der Genehmigung der Methode durch einen französischen Ermittlungsrichter und einen niederländischen Ermittlungsrichter alle Encro-Informationen rechtmäßig erlangt wurden und grundsätzlich für strafrechtliche Ermittlungen verwendet werden können.

Die neue deutsche Entscheidung könnte auch das Urteil niederländischer Richter beeinflussen. Die von den Deutschen vorgebrachten Einwände gelten nicht nur für EncroChat in den Niederlanden. Die Einwände gelten auch in Fällen, in denen Beweise von Ennetcom und PGPSafe verwendet wurden. Niederländische und europäische Richter haben es bisher in keinem der Fälle, in denen PGP-Beweise verwendet wurden, davon abgesehen, ein endgültiges Urteil zu diesen Fragen zu fällen. Die Berliner Richter haben ihr Urteil deutlich früher gefällt.

Letztendlich müssen alle niederländischen Fälle, in denen es um PGP-Beweise geht, auch europäischen Richtern vorgelegt werden.

Siehe auch:

Gericht möchte mehr über die Behandlung von Encro-Katzen durch die Polizei erfahren (UPDATE)

Die Gerichte haben noch nicht alles über den EncroChat-Hack gehört (UPDATE)

Poldie Hall

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