Das Bundesverfassungsgericht verbietet rechts- und linksradikale Parteien

Anfang der 1950er Jahre galt die Reichssozialistische Partei (PRS) als Schande für die junge Demokratie Westdeutschlands. Dennoch duldeten die Bundesbehörden die politischen Aktivitäten dieser Neonazi-Bewegung eine Zeit lang.

Adelbert Eichel

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