Chiron fährt mit 417 km/h, gerügt vom deutschen Ministerium

Auf einigen Abschnitten der deutschen Autobahnen gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, aber das bedeutet nicht, dass Sie immer so schnell fahren können, wie Sie möchten. Ein Besitzer eines Bugatti Chiron wurde dafür gerügt.

Das ist Tschechisch Passant Radim, der einen Chiron besitzt und letztes Jahr beschloss, die Höchstgeschwindigkeit des Hypercars auf der deutschen Autobahn zu testen. Er hat diesen Geschwindigkeitsversuch gefilmt. YouTube zeigt, dass er auf öffentlichen Straßen 414 km/h fährt.

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10 Kilometer geradeaus

Laut Passer selbst geschah dies so sicher wie möglich. Seiner Meinung nach stand die Sicherheit an erster Stelle, weshalb „die Bedingungen für diesen Versuch sicher sein mussten“. Diese Höchstgeschwindigkeit erreichte der Chiron auf einem dreispurigen Abschnitt der A2, der Autobahn, die Berlin mit dem Ruhrgebiet verbindet. Konkret handelte es sich um ein gerades Asphaltstück von 10 Kilometern Länge mit einem leichten Gefälle in der Mitte, was laut dem Besitzer des Chiron die Situation ausreichend sicher macht.

Allerdings ist die Bundesregierung mit diesem Vorschlag nicht ganz einverstanden. Er Verkehrsministerium Sie lehne „jedes Verhalten im Straßenverkehr ab, das zu einer Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führt oder führen könnte“, heißt es in einer Stellungnahme. Diese Worte sind eine direkte Reaktion auf das von Passer gepostete Video.

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Stellungnahme

Nach Angaben des Ministeriums müssen alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrsordnung beachten. Das Fehlen einer Geschwindigkeitsbegrenzung bedeute nicht, dass man so schnell fahren könne, wie man möchte, hieß es in der Mitteilung. Deshalb betont das Ministerium, dass gefährliches Fahren auf der Autobahn schlicht verboten sei, auch dort, wo es kein Limit gibt. Dies zeigt, dass das Ministerium den Versuch, den Chiron zu beschleunigen, missbilligt. Und tatsächlich: Während der Chiron mit einer Geschwindigkeit von über 400 km/h über den Asphalt fliegt, sind auch andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe. Dem Gesetz zufolge darf „kein anderer Mensch geschädigt, gefährdet oder behindert werden“. Darüber hinaus muss der Fahrer jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug behalten können, woran auch das deutsche Ministerium Zweifel hegt.

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Mariele Geissler

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