Legalisierung in Deutschland eher gerichtlich als politisch möglich

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ähEs ist durchaus möglich, dass das Bundesverfassungsgericht, kurz BVerfG, das Cannabisverbot für verfassungswidrig erklärt, noch bevor deutsche Politiker konkrete Schritte zur Legalisierung und Regulierung von Cannabis unternommen haben.

Das Bundesverfassungsgericht BVerfG wird Klagen von drei Landgerichten prüfen, die das Cannabisverbot für verfassungswidrig halten

So wurde vergangene Woche bekannt, dass das BVerfG Revisionsanträgen von drei Landgerichten stattgegeben hat, die das Cannabisverbot für verfassungswidrig halten.

So können Sie in Punkt 40 nachlesen auf der Website des BVerfGfrei übersetzt:

Unterlassungs- und Entlassungsverfügungen von vier Landgerichten, die die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Cannabisprodukte für verfassungswidrig halten. Sie haben diese Normen deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Gerichte stellen fest, dass das strafrechtliche Verbot von Cannabis die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt. Außerdem ist eine Strafbarkeit des Umgangs mit berauschendem Cannabis nicht mit der Rechtmäßigkeit des berauschenden Alkohols zu rechtfertigen und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Die Legalisierung in Deutschland verzögert sich

Trotz der deutlichen Äußerungen von SPD und De Grünen zur angekündigten Regulierung von Cannabis in Deutschland geht der Prozess noch recht schleppend voran.

So hat Professor Karl Lauterbach, SPD-Vize und Bundesgesundheitsminister, am vergangenen Freitag, 25. Februar, in einem Interview mit Tilo Jung angedeutet, dass die Legalisierung von Cannabis für dieses Jahr vorerst nicht Teil seiner Pläne sei.

Dort sagte er aber auch, es solle noch vor Ende der laufenden Regierungsperiode geregelt werden. Um die Quelle der Erwartungshaltungen Herr Lauterbach deutlich zu machen: „Viele fragen mich, warum im Koalitionsvertrag erwähnt wird, dass eine Evaluation nach 4 Jahren nach Legalisierung erfolgt. Üblicherweise legen wir bei schwierigen Themen vorab eine Recherche, den Termin fest. Sie können nicht davon ausgehen, dass die Legalisierung und Bewertung im Rahmen eines staatlichen Mandats abgeschlossen werden. Die Bewertung gilt daher auch für eine andere Regierung.

Zuvor wurde berichtet, dass die Pläne auf Eis gelegt worden wären.

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Dieser Artikel wurde von den Herausgebern von cannabisindustrie.nl veröffentlicht

Adelbert Eichel

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