In Deutschland heizt sich die Debatte über ein AfD-Verbot auf

In Deutschland kann eine Partei verboten werden, wenn sie eine Gefahr für die Demokratie darstellt. Die Partei muss dann darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Ordnung in Deutschland systematisch zu untergraben, und muss tatsächlich eine Bedrohung darstellen. Als Deutschland 2017 versuchte, die rechtsextreme NPD zu verbieten, habe es ein solches Verbot aus diesem Grund nicht verhängt: Die NPD verfolge zwar verfassungswidrige Ziele, sei aber zu klein und zu unwichtig, um eine echte Gefahr darzustellen, urteilte das Bundesgericht Verfassungsgericht. zu der Zeit.

Mittlerweile ist die AfD eine recht einflussreiche Partei geworden. Sie sitzt seit 2017 im Bundestag und ist seit 2017 Mitglied des Bundestags nationale Umfragen mit über 20 Prozent die zweitgrößte Partei in Deutschland. Es ist auch in allen Landesparlamenten vertreten. Im Herbst stehen in drei ostdeutschen Bundesländern Wahlen an, in denen die AfD in den Umfragen mit Abstand stärkste Partei ist. Obwohl andere deutsche Parteien offiziell nicht mit der AfD zusammenarbeiten, dürfte es ohne die AfD im kommenden Herbst schwierig werden, in diesen Bundesländern eine Regierung zu bilden.

Die AfD hat sich in den letzten Jahren zunehmend radikalisiert und wird vom Verfassungsschutz überwacht. Demnach vertreten AfD-Mitglieder Fremdenfeindlichkeit und demokratiefeindliche Positionen. Sie hängen einvölkischNationalismus und der Wunsch, Muslime und politische Andersdenkende auszugrenzen, betonte der Verfassungsschutz immer wieder. Sie sagen auch, dass die „politische Elite“ in Deutschland entschlossen sei, das deutsche Volk durch „Wiederbevölkerung“ zu zerstören. Sie wollen die EU loswerden und haben insbesondere Russland im Visier.

„Die Demokratie der Wehrhaften“

Anfang des Monats enthüllte das investigative Journalistenkollektiv Correctiv, dass sich einflussreiche Mitglieder der AfD und anderer im November mit dem berüchtigten österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, dem langjährigen Führer der Identitären Bewegung in Österreich, trafen. Sie diskutierten über SellnersRückwanderungsplan» um Asylbewerber, Statusinhaber und Deutsche mit Migrationshintergrund aus Deutschland herauszuholen. Bei dem Treffen wurden Möglichkeiten diskutiert, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Auch die Abschiebung deutscher Staatsbürger nach Nordafrika wurde thematisiert.

Die Nachricht löste in Deutschland große Wut und Empörung aus. Zehntausende Menschen gingen diese Woche in ganz Deutschland auf die Straße, um unter anderem ein Verbot der AfD zu fordern. Auch mehrere Politiker haben sich für diese Maßnahme ausgesprochen. Sie sehen im Partyverbot ein Mittel, um das zu erreichen, was in Deutschland die „Wehrhafte Demokratie» heißt: eine Demokratie, die in der Lage ist, sich gegen Parteien oder Personen zu verteidigen, die sie untergraben wollen. Sie denken, wenn wir die Partei jetzt nicht verbieten, könnte es zu spät sein, wenn die Partei an die Regierung kommt.

Kriterien für ein Parteiverbot

In der Praxis ist es sehr schwierig, eine Partei zu verbieten. Es ist ein sehr schweres Werkzeug in einer Demokratie. Deshalb sind die Kriterien für ein Parteiverbot streng. Sie sind in Artikel 21 der Verordnung festgelegt Verfassung und werden dann von ihr entwickelt Verfassungsgericht. Ein solches Verbot kann nur von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat (Vertretung der Länder) beantragt werden. Das Verfassungsgericht muss dann feststellen, ob die Partei aufgrund ihrer Ziele oder des Verhaltens ihrer Anhänger darauf abzielt, die Demokratie zu untergraben. Die Partei muss auch aktiv und offensiv die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Ordnung anstreben. Und sie muss so viel Einfluss haben, dass sie eine Gefahr darstellt. Ein solches Verfahren kann Jahre dauern. Bisher wurden im Nachkriegsdeutschland zwei Parteien verboten: die rechtsradikale SRP im Jahr 1952 und die kommunistische KPD im Jahr 1956.

Gegner eines Verbots warnen davor, dass sich die AfD mit einem solchen Vorgehen als Opfer darstelle und der Regierung die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung vorwerfe. Es könnte sogar zu mehr Sympathie für die AfD führen, warnt Carsten Schneider (SPD), Sondergesandter der Bundesregierung für die DDR. Und wenn ein solches Verbotsverfahren Monate oder Jahre dauere, bedeute dies, dass die AfD „täglich in den Nachrichten“ sei. sagte Wolfgang Boschach, Bundesexperte der CDU. „Der AfD könnte nichts Besseres passieren. » Ein Parteiverbot ändere auch nichts an den rechtsradikalen Überzeugungen der Wähler, sagen Gegner. Es sei zwar zweifelhaft, ob ein solches Verbot wirksam wäre, doch wäre ein solches Vorgehen nur kontraproduktiv und würde dazu führen, dass sich noch mehr Menschen von der Politik abwenden.

Grundrechte abschaffen

Eine weitere Möglichkeit, den Einfluss der AfD und ihrer Politiker einzuschränken, ist die sogenannte Grundrechtsverwirkung. Das Verfassungsgericht kann es tun bestimmte Grundrechte des Einzelnen einschränken, wie das Recht zu wählen, gewählt zu werden oder ein öffentliches Amt zu bekleiden. Die letzten Wochen waren Fast 1,4 Millionen Unterschriften gesammelt in einer Petition gegen Björn Höcke. Er ist Vorsitzender der AfD in Thüringen, einem der ostdeutschen Bundesländer, in dem im September Wahlen stattfinden.

Höcke ist Rechtsextremist und auch die AfD in Thüringen wird vom Verfassungsschutz als erwiesenermaßen rechtsextremistisch eingestuft. Die Petition der Kampagnenplattform Campact richtet sich an die Bundesregierung und den Bundestag, die sie beantragt haben. Grundrechtsverwirkung einreichen kann. Die Frage bleibt, ob sie es tun werden. Aber auch, wenn Bedarf besteht Grundrechtsverwirkung eingereicht wird, kann es Jahre dauern, bis das Verfassungsgericht eine Entscheidung trifft.

Adelbert Eichel

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