Ein „quantitativer Sprung“ in Richtung Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens? – Der Spezialist

Der Bundestag hat gestern „Digitalgesetze“ für das Gesundheitswesen verabschiedet. Für Gesundheitsminister Lauterbach soll dies den Weg für eine „bessere und wirksamere Medizin“ ebnen. Die Opposition sieht zu viel Spielraum für „Interpretation“ und hat sich enthalten. So gab es beispielsweise grünes Licht für die E-Akte, das elektronische Rezept und die Recherche über Gesundheitsdaten.

Zu den digitalen Gesetzen zählen das sogenannte Digitalgesetz (DiGiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG).

Dies ebnet den Weg für die Einführung des elektronischen Rezepts am 1. Januar 2024 und der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle ein Jahr später. Zudem wird die Recherche mit anonymisierten Gesundheitsdaten erleichtert. Die ersten Reaktionen von Ärzten und anderen Gesundheitsverbänden und -organisationen waren gemischt. Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren die mit der ePA verbundenen Zusatzpflichten, die erst diese Woche in das Gesetz aufgenommen wurden.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte die beiden Gesetze einen „großen Fortschritt“ in der Entwicklung des Gesundheitssystems. Der Grundstein für die Digitalisierung wurde bereits zu Beginn des Jahrtausends gelegt. „20 Jahre und Milliarden Euro später müssen wir erkennen, dass alles immer noch so ist wie vor 20 Jahren“, erklärte der Minister.

„Aber in Zukunft werde eine „bessere und effizientere Medizin“ entstehen, wenn Patientendaten nicht getrennt in den Systemen verschiedener Leistungserbringer gespeichert würden. Der Minister geht davon aus, dass die Mehrheit der Menschen im Land auch die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten wünscht. Lauterbach kündigte außerdem ein Gesetz zur medizinischen Forschung an, das darauf abzielt, klinische Studien erheblich zu beschleunigen.

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Lorelei Schwarz

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