Der Besitz und Konsum von Cannabis ist in Deutschland mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene legal. Das sogenannte Cannabis-Gesetz trat am 1. April trotz großen Widerstands von Opposition, Staaten und Berufsverbänden im Gesundheits-, Justiz- und Polizeibereich in Kraft.
„Heute machen wir Schluss mit einer gescheiterten Verbotspolitik“, verteidigte der sozialdemokratische Gesundheitsminister Karl Lauterbach das neue Gesetz. Er spricht von einer historischen Chance. „Wir verbinden jetzt eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit einem besseren Schutz für Kinder und Jugendliche. So konnte es nicht weitergehen. »
Die Regierung sagt, der Cannabiskonsum habe trotz des Verbots zugenommen und der Schwarzmarkt wachse. Dort gewonnenes Cannabis birgt möglicherweise auch höhere Gesundheitsrisiken, da der Wirkstoff unbekannt ist und das Cannabis giftige Zusatzstoffe und Verunreinigungen enthalten könnte.
Sucht vermeiden
Zunächst sind der Besitz, der private Anbau und der Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli können Produzentenvereinigungen in einer zweiten Phase unter strengen staatlich kontrollierten Bedingungen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder liefern. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Abhängigkeitsvermeidung vor.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen verschwinden. Jeder über 18 Jahre darf nun 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf transportieren. Zu Hause sind drei Pflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. Blasen ist nicht überall erlaubt. So gilt beispielsweise ein Verbot in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, in Schulen, Kindergärten sowie auf Spiel- und Sportplätzen. Auch das Rauchen von Cannabis in Fußgängerzonen ist tagsüber verboten.
Cannabis bleibt für Minderjährige unter allen Umständen verboten. Wer Drogen an Minderjährige weitergibt, riskiert eine Gefängnisstrafe.
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