In Baden-Württemberg können Kommunen jetzt waffenfreie Zonen einrichten. Das teilte die Landesregierung mit. Die Intervention soll Messerattacken entgegenwirken, die in mehreren Städten deutlich zugenommen haben.
Die Stadt Stuttgart hat bereits angedeutet, die neue Möglichkeit zur Gewalteindämmung in bestimmten Stadtteilen nutzen zu wollen. Auch Mannheim und Freiburg könnten interessiert sein.
Öffentlicher Raum
Das Gesetz wurde erstmals Anfang September als Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität im deutschen Staat vorgeschlagen. Die Maßnahme würde hauptsächlich das Tragen von Messern betreffen. „Das neue Gesetz ist maßgeschneidert, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen“, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl.
Die neuen Regelungen gelten zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und ggf. behördliche Anpassungen vorgenommen.
Frank Nopper, Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, begrüßte das neue Gesetz. Die Stadt hat gibt es dazu bereits Regelungen ausgebildet. Darin ist festgelegt, dass Messer, deren Klinge vier Zentimeter überschreitet, freitags und samstags von 20 Uhr bis 6 Uhr am nächsten Morgen verboten sind.
Clemens Maier, der im Stadtrat für die öffentliche Ordnung zuständig ist, betonte, dass keine konkreten Kontrollen zum möglichen Einsatz von Messern vorgesehen seien. „Bei Kontrollen wird aber auch geprüft, ob der Betroffene ein verbotenes Messer dabei hat“, sagte Maier.
Bereits im März dieses Jahres hatte der Stuttgarter Polizeipräsident Markus Eisenbraun eine solche Maßnahme gefordert. Er sprach von der großen Zahl von Messerstechereien, die in der Stadt aufgenommen werden mussten. „Mit diesem Gesetz hätten wir zumindest eine Möglichkeit, diese Messer bei Kontrollen zu beschlagnahmen“, argumentierte er.
Kritisch
Oberbürgermeister Nopper betonte, er hoffe, dass die neue Maßnahme noch im Oktober vom Stuttgarter Stadtrat genehmigt werde und dann schnell umgesetzt werden könne.
Die Gegner weisen jedoch darauf hin, dass die Maßnahme zur grundlosen Überwachung bestimmter Personengruppen führen wird. Ihrer Meinung nach ist die Einführung von No-Go-Zonen kein guter Weg, um die Probleme zu lösen.
Die baden-württembergische Regierung hat jedoch entschieden, dass waffenfreie Zonen nirgendwo eingeführt werden dürfen. „Nur Gebiete mit hoher Konzentration von Menschen oder Orte, die für Gewalttaten bekannt sind, kommen in Frage“, sagte er. Bußgelder für den Besitz eines Messers im Sperrgebiet können bis zu 100.000 Euro betragen.
Statistiken des baden-württembergischen Innenministeriums zeigen, dass im vergangenen Jahr 14.000 Gewaltdelikte mit Messern im Bundesland begangen wurden. Dies entspricht einer Steigerung von 10 % gegenüber dem Vorjahr. 24 Menschen wurden getötet. Ferner wurde festgestellt, dass 40 % aller aggressiven Verbrechen im öffentlichen Raum stattfanden.
(kg)
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