Angetrieben durch deutsche Windmühlen: „Belastungen statt Nutzen“

Nach dem Vertrag von Meppen von 1824 ist im Umkreis von 376 Metern beiderseits der Grenze keine Bebauung gestattet. Der Vertrag wird eingehalten, der Windpark wird jedoch direkt hinter dem Gebiet liegen.

Nach Angaben der Gemeinde Haren (Ems) wurden die niederländischen Einwohner zwar informiert und waren auch bei den Informationsabenden anwesend.

Die Verteilung der Entschädigungen in der Region wird vom Regierungsbezirk Emsland organisiert. „Eingriffe in die Landschaft müssen kompensiert werden. Der Erbauer des Windparks muss nachweisen, dass die Natur entschädigt wird“, erklärt der Bürgermeister der Gemeinde Haren, Markus Honnigfort.

„Der Projektträger kann es selbst machen oder es durch den Vorstand des Landkreises Emsland durchführen lassen. Dort fließt das Geld hin. Der Landkreis kauft dann Grundstücke oder Wälder, die als Naturschutzgebiete eingestuft sind. Es gibt daher verschiedene Möglichkeiten. gegen eine Entschädigung.“ . gegeben werden.“

Den Anwohnern selbst wird laut Honnigfort keine Entschädigung gezahlt. „Wir können nicht sagen: Der Windpark ist hier, vor diesem Haus, deshalb muss auch hier eine Entschädigung geleistet werden. Wir betrachten das auf der Ebene des Gesamtstaates.“

Es ist auch möglich, dass der Landkreis Emsland beschließt, dass die Entschädigung an eine andere Region gezahlt werden soll. „Damit ein größeres Naturschutzgebiet entsteht, dass nicht überall kleine Naturschutzgebiete auftauchen, sondern dass wir sie zusammenfassen. So machen wir das, also stimmt es nicht, dass der Ausgleich direkt davor erfolgt.“ Haustür.“

Auch auf dieser Seite der Grenze, in der Nähe des Zwartenbergerwegs, sind Windkraftanlagen geplant. Diese Entwicklung stagniert derzeit, da im Energienetz keine Kapazitäten mehr verfügbar sind. Das ultimative Ziel ist es, diesen niederländischen Windpark im Rahmen des SEREH-Projekts mit dem von Fehndorf/Lindloh zu verbinden. Dort kann Strom gespeichert und ausgetauscht werden.

Lorelei Schwarz

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