Netzneutralität
In Europa sind ISPs verpflichtet, den Internetverkehr ohne Diskriminierung zu behandeln, also müssen sie den gesamten Internetverkehr gleich behandeln. Dadurch kann sich das Internet frei und unabhängig weiterentwickeln. Dies wird als Netzneutralität bezeichnet und ist in den Open Internet Regulations definiert. Das heißt zum Beispiel: Internetverkehr nicht blockieren und nicht unnötig einschränken. Bei der Nutzung von Zero-Rated-Diensten wird eine bestimmte Art von Internetverkehr, beispielsweise für Video- oder Musik-Streaming-Anwendungen, nicht verrechnet. Nach Ansicht des Gerichts ist dies eine Diskriminierung und verstößt daher gegen die Open Internet Rules.
Freie Wahl des Modems
Ein weiterer Teil der Netzneutralität besteht darin, dass Verbraucher in der Lage sein müssen, ihr eigenes Modem oder ihren eigenen Router an ihren Internetanschluss anzuschließen. Im Juni verhängte die ACM gegen Ziggo eine Zwangsgeldverfügung, weil Ziggo sich nicht überall an die am 28. Januar in Kraft getretenen Regeln zur freien Modemwahl hielt. Alle Ziggo-Kunden können nun ihr eigenes Modem oder Router anschließen, kündigte Ziggo an. Zum jetzigen Zeitpunkt geht ACM davon aus, dass die strafbewehrte Bestellung nicht abgeholt werden muss, wird aber in der kommenden Zeit weiterhin beobachten, ob es Berichte/Beschwerden von Endbenutzern gibt.
Neue Entwicklungen
In einigen Situationen, z. B. bei innovativen Diensten, können Internetdienstanbieter Fragen dazu haben, wie die Open Internet Rules für sie gelten. ACM ist daher offen für solche Fragen. Darüber hinaus wird ACM voraussichtlich noch in diesem Jahr mit Marktteilnehmern über Entwicklungen im Telekommunikationssektor und die Rolle der Netzneutralität diskutieren.
Jeder kann Netzneutralitätssignale an ACM übermitteln. Dies kann telefonisch, schriftlich oder über soziale Medien erfolgen. Falls erforderlich, wird ACM Maßnahmen ergreifen.
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