ACM: CM: Zero-Rated-Dienste, die nach den Open Internet Regulations nicht erlaubt sind

Zero-Rated-Dienste – bei denen der Anbieter für den Datenverkehr bestimmter Arten von Inhalten oder Anwendungen keine Gebühren erhebt – sind nicht zulässig ob nach Art oder Kategorien des Datenverkehrs unterschieden wird. Als Reaktion auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den deutschen Fällen zum Nullsatz mussten die europäischen Richtlinien zur Regulierung des offenen Internets in diesem Punkt angepasst werden. Das teilt die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) mit den heute veröffentlichten jährlichen Netzneutralitätsbericht
Inzwischen die angepassten Richtlinien auf der BEREC-Website veröffentlicht., dem beratenden Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für Telekommunikation. ACM, die in diesem Jahr BEREC vorsitzt, hat im vergangenen Jahr an der Überarbeitung der Open Internet Guidelines mitgewirkt. ACM überwacht damit die Einhaltung der Regeln eines offenen Internets.

Netzneutralität

In Europa sind ISPs verpflichtet, den Internetverkehr ohne Diskriminierung zu behandeln, also müssen sie den gesamten Internetverkehr gleich behandeln. Dadurch kann sich das Internet frei und unabhängig weiterentwickeln. Dies wird als Netzneutralität bezeichnet und ist in den Open Internet Regulations definiert. Das heißt zum Beispiel: Internetverkehr nicht blockieren und nicht unnötig einschränken. Bei der Nutzung von Zero-Rated-Diensten wird eine bestimmte Art von Internetverkehr, beispielsweise für Video- oder Musik-Streaming-Anwendungen, nicht verrechnet. Nach Ansicht des Gerichts ist dies eine Diskriminierung und verstößt daher gegen die Open Internet Rules.

Freie Wahl des Modems

Ein weiterer Teil der Netzneutralität besteht darin, dass Verbraucher in der Lage sein müssen, ihr eigenes Modem oder ihren eigenen Router an ihren Internetanschluss anzuschließen. Im Juni verhängte die ACM gegen Ziggo eine Zwangsgeldverfügung, weil Ziggo sich nicht überall an die am 28. Januar in Kraft getretenen Regeln zur freien Modemwahl hielt. Alle Ziggo-Kunden können nun ihr eigenes Modem oder Router anschließen, kündigte Ziggo an. Zum jetzigen Zeitpunkt geht ACM davon aus, dass die strafbewehrte Bestellung nicht abgeholt werden muss, wird aber in der kommenden Zeit weiterhin beobachten, ob es Berichte/Beschwerden von Endbenutzern gibt.

Neue Entwicklungen

In einigen Situationen, z. B. bei innovativen Diensten, können Internetdienstanbieter Fragen dazu haben, wie die Open Internet Rules für sie gelten. ACM ist daher offen für solche Fragen. Darüber hinaus wird ACM voraussichtlich noch in diesem Jahr mit Marktteilnehmern über Entwicklungen im Telekommunikationssektor und die Rolle der Netzneutralität diskutieren.

Jeder kann Netzneutralitätssignale an ACM übermitteln. Dies kann telefonisch, schriftlich oder über soziale Medien erfolgen. Falls erforderlich, wird ACM Maßnahmen ergreifen.

Dieser Artikel ist ein eingereichter Beitrag und liegt nicht in der Verantwortung der Redaktion.

Poldie Hall

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