Der FC Groningen erleidet nicht nur auf dem Platz Niederlage um Niederlage, auch vor Gericht verliert der Verein. Trainer Frank Wormuth hat seine Entlassung erfolgreich angefochten. Der deutsche Trainer erhält mehr als vier Tonnen.
So urteilt die Schiedskommission des KNVB nach dem Streit zwischen den beiden Parteien um die Kündigung. Frank Wormuth wurde am 14. November 2022 nach nur 4,5 Monaten Beschäftigung vom FC Groningen entlassen, da die Ergebnisse nicht ausreichten. Hinter den Kulissen war auch zwischen Wormuth und seinem unmittelbaren Vorgesetzten, dem technischen Direktor Mark-Jan Fledderus, eine unlösbare Situation entstanden. Auch das Verhältnis zwischen Wormuth und der Spielergruppe war nicht mehr optimal.
Klausel
Bei der Anhörung im Februar wurde deutlich, dass sich die beiden Parteien bereits vor der Einstellung über die Folgen einer vorzeitigen Kündigung geeinigt hatten. Diese Klausel wurde in den Vertrag aufgenommen. Bei einer Kündigung im ersten Jahr hätte Wormuth Anspruch auf Zahlung von zwölf Monatsgehältern, im Fall des Deutschen 272.500 Euro brutto.
Tatsächlich erhielt der Trainer diesen Betrag einige Tage nach seiner Entlassung auf seinem Konto, der Trainer erstattete das Geld jedoch einige Tage, nachdem er und seine Anwälte sich zur Rechtmäßigkeit seiner Entlassung geäußert hatten, zurück. Der FC Groningen hätte den Arbeitsvertrag nicht einseitig kündigen dürfen und die vorzeitige Aufnahme der vorgenannten Klausel wäre auch nicht mit dem niederländischen Arbeitsrecht vereinbar.
Vorstellungsgespräche
Die Anwälte von Wormuth werfen dem FC Groningen zudem vor, ein schlechter Arbeitgeber zu sein, da mit dem Trainer zu wenig über seine Leistung gesprochen, keine Verbesserungspläne vereinbart wurden und Wormuth nicht genügend Möglichkeiten hatte, die Situation zu verbessern. Ebenso konnten dem Schlichtungsausschuss keine Leistungsgesprächsberichte vorgelegt werden.
Neben der Gehaltszahlung für die volle Laufzeit des Dreijahresvertrags forderten Wormuths Anwälte unter anderem auch Schadensersatz wegen Rufschädigung. Insgesamt beläuft sich die Forderung auf mehr als eine Million Euro. Das KNVB-Schlichtungsgremium war anderer Meinung, aber der Trainer hatte (weitgehend) Recht, so das am Freitag veröffentlichte Urteil.
Nicht rechtsgültig
Dem Ausschuss zufolge hat der FC Groningen den Vertrag des deutschen Trainers „rechtswidrig“ einseitig gekündigt, während Wormuth einer Vertragsauflösung schriftlich hätte zustimmen müssen. Das hat der Trainer nicht gemacht. Andererseits. Einer Kündigung seines Arbeitsvertrages innerhalb der gesetzlichen Zwei-Wochen-Frist widersprach Wormuth ausdrücklich. Auch die im Wormuth-Vertrag enthaltenen Klauseln, die unter anderem vorsahen, dass der FC Groningen den Arbeitsvertrag einseitig und gegen Zahlung einer Abfindung kündigen könne, seien nach Ansicht der Schlichtungsstelle nicht rechtswirksam.
Nach Ansicht des Gremiums ist es gerecht, dass der FC Groningen Wormuth eine Summe von mehr als vierhunderttausend Euro zahlt: die Hälfte des Restwerts seines Vollvertrags plus ein Übergangsgeld von einem Monatsgehalt, also 23.333 Euro. Das ist mehr als eine Tonne mehr als die ursprüngliche Abfindung, die der Verein nach Wormuths Abgang auf das Konto des deutschen Managers überwiesen hat. Auch der FC Groningen wurde zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt.
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