Deutsche Vertriebsleiter arbeiten gerne für niederländische Unternehmen – und diese niederländischen Unternehmen bewerten die Zusammenarbeit mit dem deutschen Vertriebsleiter als sehr positiv. Freiheit, Wertschätzung, offene Kommunikation und gleichberechtigte Zusammenarbeit sind die Punkte, die deutsche Vertriebsmanager am meisten schätzen, und niederländische Arbeitgeber sind mit den Ergebnissen deutscher Manager oft sehr zufrieden. Aber was sind die Fallstricke?
Ein führendes französisches Auto kann den Deutschen vor den Kopf stoßen
Bei einer guten Übereinstimmung zwischen dem niederländischen Arbeitgeber und dem deutschen Arbeitnehmer könne die Synergie enorm sein, sagte Raymond Smid von Export Select während des deutschen Schlummertrunks STRICK Rechtsanwälte & Steuerberater. Er ist seit vielen Jahren als Berater für „Recruiting in Deutschland“ tätig und fungiert als Vermittler zwischen niederländischen Arbeitgebern und deutschen Arbeitnehmern. Er weiß besser als jeder andere, wie wichtig es ist, die kulturellen Unterschiede zwischen dem niederländischen Arbeitgeber und dem deutschen Arbeitnehmer zu bewältigen. Laut Smid kann schon bei den einfachsten Dingen etwas schief gehen: „Jemand erzählte mir von einem deutschen Kollegen, dessen Vertrag, einschließlich der Ausstattung eines Autos mit einem deutschen Auto, sorgfältig abgeschlossen worden war.“ Nach einem Monat war er jedoch weg. Der Grund? Er hatte ein französisches Führungsauto…“
„Außerdem passt unser niederländischer Humor nicht so einfach in eine Arbeitsbeziehung und nicht alle Deutschen bevorzugen informelle Umgangsformen“, sagt Smid. Dass die Zusammenarbeit gut funktionieren könne, ändere seiner Meinung nach aber nichts. Voraussetzung ist, dass beide Parteien sich der kulturellen Unterschiede bewusst sind und sich an diese anpassen. „Eine Zusammenarbeit ist dann nahezu unmöglich.“
Auch ein gut geschriebener Arbeitsvertrag ist sehr wichtig
Nimmt ein deutscher Vertriebsleiter seine Tätigkeit auf, gilt grundsätzlich das deutsche Arbeitsrecht. Auch wenn sich die Parteien auf niederländisches Recht einigen, sind in Deutschland tätige Arbeitnehmer durch zwingende gesetzliche Bestimmungen geschützt. Das erzählt uns Gisela Surmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei STRICK Rechtsanwälte & Steuerberater.
„Viele Niederländer wissen das nicht, aber das deutsche Arbeitsrecht ist im Vergleich zum niederländischen Arbeitsrecht tatsächlich sehr flexibel. So genießen Mitarbeiter von Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern praktisch keinen Kündigungsschutz. Darüber hinaus gilt während der sechsmonatigen Probezeit eine Mindestkündigungsfrist von zwei Wochen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber im Falle derselben Krankheit nur das Gehalt des Arbeitnehmers für sechs Krankheitswochen zahlen. Und bis auf wenige Ausnahmen ist keine Abfindung gesetzlich vorgeschrieben.
Surmann empfiehlt daher nicht, sich auf niederländisches Recht zu einigen. Ihrer Meinung nach ist ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag nach deutschem Recht für niederländische Arbeitgeber deutlich günstiger und vorteilhafter.
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