„Weitere Details zum tödlichen Unfall von Rebellin: Fahrer gefunden, aber nicht festgenommen“

Freitag, 2. Dezember 2022 um 18:45 Uhr

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Die italienische Sportzeitung Die Gazzetta dello Sport mehr Details über den Unfall veröffentlicht, bei dem Davide Rebellin ums Leben kam. Es wäre ein Unfall im toten Winkel. Der Fahrer des Lastwagens soll nach dem Unfall eine Fahrerflucht begangen haben.

Davide Rebellin ist am Mittwoch im Alter von 51 Jahren gestorben. Der italienische Radrennfahrer, der in diesem Jahr seine lange Karriere offiziell beendete, wurde in Montebello Vicentino von einem Lastwagen angefahren. Laut La Gazzetta dello Sport handelte es sich um einen Unfall im toten Winkel. Der Truck bog nach rechts ab, wahrscheinlich in Richtung Hotel-Restaurant La Padana, während Rebellin mit seinem Schotterrad auf der Regionalstraße 11 weiterfahren wollte.

Es kam zu einem tödlichen Zusammenstoß. „Rebellin wurde dann mehrere Meter von dem Lastwagen mitgeschleift. Sein Fahrrad lag zerknittert auf dem Asphalt. Die Wucht des Unfalls war für ihn tödlich. Dies verursachte innere Blutungen und er starb sofort. Die 118 (der italienische Rettungsdienst, Anm. d. Red.) war in wenigen Minuten zur Stelle, konnte aber nichts mehr tun“, schreibt die Zeitung.

Kameraaufnahmen
Der Lkw-Fahrer, ein Mann vielleicht deutscher Herkunft, stieg daraufhin aus. „Der Fahrer muss bemerkt haben, dass etwas passiert ist. Er hat angehalten, ist ausgestiegen, um nachzusehen, und ist nach ein paar Sekunden wieder in die Kabine eingestiegen und durch den Kreisverkehr gefahren. Dies wurde von elf Kameras aufgezeichnet, deren Kennzeichen und die Marke des Fahrzeugs“, fährt die italienische Sportzeitung fort.

Mit anderen Worten, der Fahrer hätte Fahrerflucht begangen. Die Suche nach dem Mann dauert noch an.

Update vom 2. Dezember um 18:45 Uhr:

Der Lkw-Fahrer wurde inzwischen in Deutschland nach Zusammenarbeit zwischen der italienischen, deutschen, österreichischen und slowenischen Polizei identifiziert und gefunden. Der Mann wird wegen Mordes am Steuer (in Italien) angeklagt, wurde aber nicht festgenommen, weil die Tat nicht unter das deutsche Strafgesetzbuch fällt. Darauf weisen mehrere Quellen hin.

Der Gazzettino und Corriere della Sera weisen auch darauf hin, dass der deutsche Fahrer bereits zwei Vergehen in Italien begangen hat. Im Jahr 2001 bekannte er sich beispielsweise wegen eines nicht tödlichen Fahrerfluchtversuchs schuldig, das Urteil wurde jedoch wegen Verjährung aufgehoben. 13 Jahre später, im Jahr 2014, wurde er erneut wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss angeklagt.

Adelhard Simon

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