Die sogenannte Zünderlaubnis wurde von der Provinzialverwaltung von Groningen erteilt. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie während Konzerten Feuerwerkskörper schießen. Die Nature Conservation Watch Foundation hatte beim Gericht beantragt, die Genehmigung auszusetzen, dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Laut Staatsrat überwiegt derzeit die Bedeutung der Organisation des Konzerts das Interesse des Naturschutzes.
Die Nature Conservation Watch Foundation ging davon aus, dass der Einsatz des Feuerwerks erhebliche Folgen für die Anwohner und die in der Gegend lebenden Tiere haben würde. Nicht nur der Lärm, sondern auch die Lichteffekte würden den verschiedenen Vogelarten, die in der Gegend leben, Probleme bereiten.
Ein Vertreter des Veranstalters Greenhouse Talent teilte der Anhörung mit, dass großes Interesse an einer Fortsetzung des Feuerwerks bestehe. Nach Angaben des Konzertveranstalters ist Feuerwerk ein unverzichtbarer Bestandteil der Rammstein-Shows und auch bei solchen Auftritten üblich. Darüber hinaus könnte es für den deutschen Konzern einen Vertragsbruch darstellen, wenn kein Feuerwerk gezündet werden dürfe.
Um 13 Uhr ist ein weiterer Fall vor dem Gericht Groningen anhängig, der sich unter anderem auf die Lärmschutznormen rund um die Rammstein-Konzerte bezieht.
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