Der 67-jährige Hauptverdächtige leitete tatsächlich die Begehung der Straftaten. Das Gericht wirft ihm vor, mehrere Jahre lang fahrlässig gehandelt zu haben. Gleichzeitig ist er Direktor von Unternehmen, die sich mit Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt befassen. Beispielsweise übertrug das Unternehmen sämtliche Compliance-Verantwortung auf seine Mitarbeiter und löschte ungelesene E-Mail-Nachrichten seiner Mitarbeiter. Selbst wenn sie ihn eindringlich darauf hinwiesen, dass etwas verboten sei, sah er keinen Grund, anders zu handeln. Die gerichtlichen Ermittlungen ergaben den Eindruck, dass der Beklagte seine geschäftlichen Interessen ohne Rücksicht auf die (Gesundheits-)Risiken für Mensch, Tier und Umwelt verfolgte. Obwohl er vor Gericht zugab, dass die Dinge nicht gut liefen, übernahm er nicht die volle Verantwortung für sein Fehlverhalten, das unverantwortliche Risiken für Menschen, Tiere und die Umwelt mit sich brachte.
Bei der Festsetzung des Strafmaßes berücksichtigt das Gericht, dass die angemessene Verhandlungszeit erheblich überschritten wurde. Angesichts der seit dem Sachverhalt verstrichenen Zeit und der Tatsache, dass der Hauptverdächtige noch nicht wegen einer vergleichbaren Straftat verurteilt wurde, sieht das Gericht keinen Grund, eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Der 67-jährige Hauptverdächtige wird zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Zudem muss er ein Bußgeld in Höhe von 276.250 Euro zahlen. Zudem erhält er ein bedingtes Gewerbeverbot für die Dauer von drei Jahren.
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