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Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung in Amsterdam stimmten die Steinhoff-Aktionäre dem Delisting der Möbelhausgruppe von den Börsen Frankfurt und Johannesburg zu.
Im Jahr 2017 wurde bekannt, dass im Unternehmen ein Bilanzbetrug begangen wurde. Das Unternehmen hat inzwischen 95 Prozent seines Börsenwerts verloren und befindet sich derzeit in einer großen gerichtlichen Sanierung. Ziel ist es, den Zusammenbruch des Konzerns, der immer noch 95.000 Mitarbeiter beschäftigt, zu verhindern.
Nach dieser Umstrukturierung wollte sich der Vorstand der Gruppe von der Börsennotierung zurückziehen. Der deutsche Anlegerverband SdK lehnt diese Entscheidung ab, da seiner Ansicht nach bei der Berechnung des Unternehmenswertes Rechenfehler unterlaufen seien.
Die SDK versuchte das Delisting vor Gericht zu verhindern, doch Ende Juni entschied das Gericht, dass die Umstrukturierung wie geplant durchgeführt werden könne. Die Pläne wurden nun von den Aktionären genehmigt.
Deloitte
Auch die Gesellschafter, darunter der VEB, haben in den letzten Jahren diverse Klagen gegen den Steinhoff-Vorstand und den Wirtschaftsprüfer von Deloitte eingereicht, insbesondere auf Ersatz der entstandenen Schäden.
Dies führte insbesondere zu einer Vereinbarung zwischen Deloitte und dem VEB, in der die Aktionäre 55 Millionen Euro erhielten. Deloitte musste sich außerdem mit einer Disziplinarbeschwerde der AFM befassen, der stattgegeben wurde. Dies hatte für den betreffenden Buchhalter eine dreimonatige Kündigung zur Folge.
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