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Steigende Kosten für die Prüfungsaufsicht können die Kontinuität kleiner und mittlerer Prüfungsgesellschaften gefährden. Davor warnt das Tech-Software-Unternehmen Hyarchis aus Gründen der „Regulatory Compliance“.
Seit Anfang dieses Jahres hat die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde (AFM) die Aufsicht über Nicht-PIE-Prüfungsgesellschaften mit Wta-Lizenzen für gesetzliche Prüfungen der SRA und der NBA übernommen.
Die AFM erwartet einen Anstieg der Aufsichtskosten des Wirtschaftsprüfungssektors von 1,5 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024. Dies bedeutet eine durchschnittliche Kostensteigerung von rund vierzig Prozent für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit einer Wta-Lizenz.
Bereits im September letzten Jahres hatte die SRA angedeutet, sie befürchte „übermäßige Regulierung, Legalisierung, Regulierungsdichte, Regulierungsdruck und die damit einhergehende Zunahme administrativer und finanzieller Belastungen“.
Technologie
Neben steigenden Aufsichtskosten müssen laut Hyarchis vor allem mittelständische und kleinere Büros auch personell aufstocken, um ihren Geschäftsbetrieb an den wachsenden regulatorischen Druck anzupassen.
Das gefährdet ihre Zukunftsfähigkeit, glaubt der Softwarehersteller, der einen Vergleich mit Banken zieht, wo mittlerweile jeder fünfte Mitarbeiter an Compliance arbeitet. „Wirtschaftsprüfer haben nicht die Budgets, um Compliance-Abteilungen dieser Größenordnung einzurichten“, sagt Ruud van der Kruk von Hyarchis. Ihm zufolge sollten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von der Bankenbranche lernen und sich auf „Regtech“, d.h. regulatorische Technologie; Technologien, die Finanzdienstleistungsunternehmen dabei unterstützen, Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
Diese Technologie kann für Dinge wie Identitätsprüfung, Betrugsprävention, Transaktionsüberwachung und Berichterstattung verwendet werden, erklärt Hyarchis. Softwareanbieter befürworten einen „Paradigmenwechsel“ in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, bei denen die Einhaltung von Vorschriften als Wettbewerbsvorteil und nicht als Verwaltungsaufwand angesehen wird.
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