Richter: Tesla darf Begriff „autonomes Fahren“ weiter verwenden

Die deutsche Handelsvereinigung Wettbewerbszentrale hatte beim Bundesgerichtshof Klage gegen die Verwendung der Begriffe durch Tesla eingereicht. Er hat jetzt die Beschwerde sich weigernEs erlaubt Tesla, in seinen Marketingmitteilungen und auf seinen Bestellseiten weiterhin Ausdrücke wie „vollständig autonomes Fahrpotenzial“ und „einschließlich Autopilot“ zu verwenden.

Ein niederes deutsches Gericht hatte die Verwendung dieser Ausdrücke zuvor verboten, doch Tesla hatte im Berufungsverfahren recht. Daraufhin legte die Wettbewerbszentrale Beschwerde ein.

Namen auch in den USA kritisiert

In immer mehr Ländern steht Tesla unter Beschuss, weil die Namen Autopilot und Full Self-Driving die Autos als völlig autonom erscheinen lassen würden, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht sind. Die kalifornische Aufsichtsbehörde DMV beschuldigt Das Unternehmen habe daher Anfang dieses Monats „Verbraucher in die Irre geführt“. Wenn der DMV gewinnt, ist Tesla möglicherweise immer noch gezwungen, Namen und Beschreibungen zu ändern.

Sicherheitsprobleme Autopilot

Die Autopilot-Funktion steht seit einiger Zeit unter der Beobachtung der Regierungen. Die amerikanische Regulierungsbehörde NHTSA Ermittlung eine Reihe von Tesla-Autounfällen, bei denen Selbstfahrfunktionen aktiv waren. In den Vereinigten Staaten hat es in neun Monaten 273 Unfälle gegeben. Dazu gehörten Vorfälle, bei denen Teslas bei Unfällen mit geparkten Einsatzfahrzeugen kollidierten.

Laut Tesla-CEO Elon Musk, selbstfahrende Autos sicherer als Autos, die von Menschen gefahren werden. Das Unfallrisiko pro gefahrenem Kilometer wäre geringer.

Halten Sie Ihre Hände am Lenkrad

Mit den aktuellen Rollen von Tesla bleiben die Fahrer verantwortlich und müssen ihre Hände immer am Lenkrad behalten. Die Testversion des ‚Komplettes Selbstfahren“ bietet mehr Optionen als die AutoPilot-Funktion, darunter autonomes Manövrieren auf Stadt- und Wohnstraßen und das Anhalten an Stoppschildern und Ampeln.

Helfried Beck

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