Neue LPO in Deutschland: mehr Wert auf Tierschutz legen

In Deutschland tritt am 1. Januar die neue LPO (Gesamtordnung für den Leistungssport) der FN (Deutscher Reiter- und Zuchtverband) in Kraft. Dabei spielt der Tierschutz eine wichtige Rolle: „Das war schon immer so, aber jetzt wird es noch genauer beschrieben.“ »

„Zum Tierschutz gehört auch unsportliches Verhalten, das jetzt noch genauer beschrieben wird. Unter unsportlichem Verhalten versteht man: die unangemessene, brutale und/oder aggressive Einflussnahme eines Reiters auf ein Pferd, beispielsweise durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Peitsche, Sporen und Zügel. Besonders nach dem Ungehorsam eines Pferdes“, erklärte die FN.

Die Ablehnung wird „ausgesetzt“

Auch im LPO wurden verschiedene Konzepte aus dem Springsport modifiziert. Weigert sich ein Pferd, sich einem Hindernis zu nähern, passiert es oder wird eine Veranstaltung unterbrochen, wird dies nun als „Stillhalten“, „Abweichen“ oder „Unterbrechung“ bezeichnet. Die Begriffe „Verweigerung“, „Ungehorsam“ oder „Widerstand“ werden entfernt, da die Ursachen dieses Verhaltens nicht allein beim Pferd liegen und die „alten“ Begriffe tatsächlich diesen Eindruck erwecken. Ab 2024 führen zwei „Unterbrechungen“ einer Veranstaltung zum Ausschluss vom Springsport.

Korrekturzyklus

Darüber hinaus haben Springreiter eine zusätzliche Möglichkeit: Wenn die Jury und die Organisation zustimmen, kann ein Reiter nach einem Ausschluss von der Veranstaltung mehrere Sprünge oder sogar den gesamten Parcours wiederholen, um das Vertrauen in das Pferd wiederherzustellen.

Schwangere Stuten ab dem vierten Trächtigkeitsmonat treiben keinen Sport mehr

Ab 2024 wird in Deutschland eine Regel eingeführt, die auch der KNHS anzuwenden versuchte (die aber eine Woche später nach einem Protest wieder aufgehoben wurde): Tragende Stuten dürfen nach vier Monaten Trächtigkeit nicht mehr in den Sport entlassen werden, und das Gleiche gilt auch für den Sport Stuten mit einem Fohlen zu ihren Füßen.

Verbotener Marshmallow-Flaum

Laut FEI (wobei zu beachten ist, dass seine Anwendung noch zu wünschen übrig lässt) ist gefälschter Schaum (Marshmallow-Flaum) verboten.

Spuren

Darüber hinaus sind Sporen, die länger als 4 Zentimeter sind, sowie Rollensporen im Springreiten verboten.

Junge Pferde

Auch die FN will den Einsatz von Jungpferden einschränken. Dreijährige Pferde dürfen ab dem 1. Mai an Wettkämpfen teilnehmen und dürfen in diesem Jahr maximal fünf Mal an Wettkämpfen teilnehmen. Vierjährige Pferde können nicht mehr auf der Stufe L (in den Niederlanden M) antreten.

Quelle: FN

Adelhard Simon

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