Das Social-Media-Unternehmen Meta erlitt im Rechtsstreit mit der deutschen Kartellbehörde eine deutliche Niederlage. Die Facebook-Muttergesellschaft beschwerte sich darüber, dass sich das Bundeskartellamt mit der Datenschutzgesetzgebung befasse, während diese Aufsichtsbehörde dies normalerweise nicht tue. Der Europäische Gerichtshof erklärte nach Fragen eines deutschen Richters, dass auch Wettbewerbsbehörden bei möglichen Datenschutzverstößen eingreifen können.
Der Fall dreht sich um die Erhebung von Facebook-Nutzerdaten außerhalb dieser Social-Media-Plattform, beispielsweise auf Drittseiten oder anderen Meta-Unternehmen wie Instagram. Nach Angaben des Bundeskartellamtes geschieht dies ohne Zustimmung der Nutzer, weshalb die Regulierungsbehörde Meta angewiesen hat, dies zu unterlassen. Das amerikanische Unternehmen ging daraufhin vor Gericht und rügte, dass die Wettbewerbsbehörde außerhalb ihrer Befugnisse gehandelt habe.
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Die Richter des EU-Gerichtshofs sagen, dass dies nicht unbedingt der Fall sei. In manchen Fällen könnte eine Wettbewerbsregulierungsbehörde auch „gezwungen“ sein, die Einhaltung anderer Regeln als des freien Wettbewerbs durch Technologieunternehmen zu überwachen, heißt es in dem Urteil. Gleichzeitig schreibt das höchste Gericht der Europäischen Union vor, dass die Wettbewerbsbehörden stets auch andere Untersuchungen der zuständigen Regulierungsbehörden berücksichtigen, in diesem Fall also der für den Schutz der Privatsphäre zuständigen Behörden.
Delikt
Ob ein Internetunternehmen die europäischen Datenschutzgesetze einhält, könne laut Gericht auch von der Macht eines solchen Unternehmens abhängen. Wenn eine Gruppe so dominant ist, dass Verbraucher keine andere Wahl haben, als der Verwendung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen, kann dies einen Verstoß darstellen.
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Das Bundeskartellamt begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Sieg. „Daten sind ein entscheidender Faktor, um Marktmacht zu erlangen. Auch die Nutzung höchstpersönlicher Verbraucherdaten durch große Internetunternehmen kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen“, sagte Andreas Mundt, Leiter des Bundeskartellamtes.
Meta sagte in einer Antwort, dass sie das Gerichtsurteil untersuchen werde. Erst später will das Unternehmen des Milliardärs Mark Zuckerberg reagieren.
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