„Klassischer deutscher Fahrunterricht“ auf der Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat dem Antrag des Berufsreiterverbandes DRF zugestimmt, die „Deutsche Klassische Reitlehre“ in die nationale Liste des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. St.Georg berichtet, dass die Expertenkommission für Immaterielles Kulturerbe anerkennt, dass es sich bei der klassischen Fahrweise in Deutschland um eine von Generation zu Generation weitergegebene Trainingsmethode handelt.

Die speziell ausgebildeten und geschulten Fachkräfte, die deutschen Berufsreiter, vermitteln heute das Wissen und die Fähigkeiten der „Kulturform“, stellt die Expertenkommission fest. Aber das ist noch nicht alles: Vereine, Verbände, Unternehmen, staatliche Gestüte oder auch Fachpublikationen und Konferenzen sind Orte und Möglichkeiten, Wissen über die Praxis des Reitunterrichts zu vermitteln oder zu erwerben. Klassisches Reiten.

Tierethik

Besonderer Wert werde auf den Vorschlag gelegt, der die Tierethik widerspiegele, sagte der Ausschuss. Es grenzt sich von tierschutzwidrigen Trainingsmethoden ab, da das System Strafen in Form von Fahrverboten oder Bußgeldern für Fehlverhalten vorsieht.

Mit der Eintragung der klassischen Reitkunst in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes Deutschlands geht es nun noch weiter. Wenn die Tradition alle festgelegten Kriterien erfüllt, kann sie für die Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit nominiert werden. Die Preisverleihung und die Übergabe der Urkunde finden Ende Juni in Potsdam statt.

Quelle St. Georg

Lorelei Schwarz

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