Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Kater als Krankheit anzusehen sind.
Gerade während der Oktoberfeierlichkeiten landete der Fall vor Gericht in Frankfurt, nachdem ein Unternehmen, das Anti-Kater-Shots und -Pulver verkaufte, vor Gericht gebracht wurde. Die den Heilmitteln zugeschriebenen gesundheitsbezogenen Angaben wären verboten.
„Die auf der Verpackung eines Lebensmittels erscheinenden Informationen dürfen dem Produkt nicht alle Arten von Eigenschaften zuschreiben, die es ermöglichen, eine Krankheit zu verhindern, zu behandeln oder zu heilen, noch den Eindruck erwecken, dass dies möglich ist“, heißt es am Montag in der kurzen Pressemitteilung des Richter.
„Eine Krankheit kann bereits geringfügige oder vorübergehende Störungen des normalen Zustands oder der Aktivität des Körpers umfassen. Dazu gehören Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen, die das Unternehmen nach eigenen Angaben reduzieren soll“, erklärte das Gericht.
Es gebe sogar einen offiziellen medizinischen Begriff für Kater, stellt der Richter fest. Es ist Vesalgie. Er möchte darauf hinweisen, dass es sich tatsächlich um eine Krankheit handelt und die gesundheitsbezogenen Angaben zu Katermitteln daher nicht gerechtfertigt waren.
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