LUXEMBURG (dpa-AFX) – Der Autobauer hat im Streit um eine mögliche Doppelstrafe von Volkswagen wegen angeblich illegaler Neutralisierungsgeräte einen Teilsieg errungen. Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entschieden am Donnerstag in Luxemburg, dass das Verbot der Doppelbestrafung in solchen Fällen grundsätzlich gelten kann. Dieser im Recht der Europäischen Union verankerte Grundsatz besagt, dass eine Person nicht zweimal für dieselbe Sache bestraft werden darf. Ein italienisches Gericht muss nun über die Rechtmäßigkeit der Geldbuße entscheiden.
Hintergrund ist ein Fall in Italien, wonach VW für in dem südeuropäischen Land verkaufte Autos mit illegalen Abschalteinrichtungen eine Strafe von fünf Millionen Euro zahlen müsste. Allerdings zahlte Volkswagen bereits im Jahr 2018 in Deutschland eine Strafe von einer Milliarde Euro für 10,7 Millionen betroffene Dieselautos, die weltweit verkauft wurden, darunter auch in Italien.
Die Abschalteinrichtungen verringern bei niedrigen Außentemperaturen die Rückführung der Abgase, was zu einem Anstieg der Stickoxidemissionen führt. Autohersteller behaupten, dass dies dazu beiträgt, den Motor des Fahrzeugs vor rauen Wetterbedingungen zu schützen. Solche Manipulationsanlagen waren der Kern des sogenannten Dieselskandals, der die deutsche Autoindustrie in den letzten Jahren erschütterte. Die Technologie wird als Werkzeug angesehen, um die Emissionen von Autos in Tests niedriger zu machen, als sie tatsächlich sind./mjm/DP/mis
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