Ein detaillierter Rückblick auf die turbulente Geschichte, geschrieben von Herman Damveld, ist Hier kann gefunden werden, aber unten sind zwei bemerkenswerte Episoden.
Billiger, von Verbrauchern subventionierter Strom für eine Aluminiumfabrik
Die Aluminiumhütte war der Hauptverbraucher des Stroms aus dem Kernkraftwerk; Pechiney könnte sich vertraglich zwei Drittel der Nettokapazität des Atomkraftwerks sichern. Der Vertrag war geheim, nur wenige Details waren bekannt. Der von Pechiney gezahlte feste Mindestbetrag war niedriger als die Stromkosten. Der Anstieg der Betriebskosten wurde nicht an Pechiney weitergegeben. Darüber hinaus habe Pechiney die Kosten für die Aufbereitung radioaktiver Abfälle „nur teilweise“ übernommen, sagte der frühere Wirtschaftsminister Andriessen am 3. August 1994 auf parlamentarische Anfragen. Den Rest der Kosten würden nach Angaben des Ministers alle Stromverbraucher tragen. Bereits 1979 wurde errechnet, dass die Bevölkerung Seelands die „billige Atomenergie“, die das Kernkraftwerk Pechiney liefert, mit mindestens 30 Millionen NLG (13,6 Millionen Euro) pro Jahr subventioniert – wahrscheinlich bis zu 100 Millionen Gulden. Ende 1980 gab die PZEM bekannt, dass sie bis 1996(!) durch den Vertrag mit Pechiney über die Lieferung von Elektrizität zu einem „sehr niedrigen Preis“ „an Händen und Füßen gebunden“ sei.
Der Richter vermeidet eine Schließung in letzter Minute im Jahr 2004
Im Dezember 1994 wurde mit dem Betreiber EPZ vereinbart, dass die Anlage Ende 2003 geschlossen wird, als Gegenleistung für die staatliche Finanzierung eines Teils (eines Teils) einer Änderung, die andernfalls in diesem Zeitraum nicht amortisiert werden würde. verbleibende Betriebskapazität. „Dieser Betrag wird am 1. Januar 2004 gezahlt, sofern der Betrieb des Kraftwerks tatsächlich eingestellt wird“, schrieb Minister Wijers im Dezember 1994. „Die SEP [Samenwerkende ElektriciteitsProducenten] wird einer Einstellung der Unternehmenstätigkeit im Jahr 2004 unter diesen Bedingungen nicht widersprechen. Das Kernenergiegesetz sieht vor, dass das Kernkraftwerk Borssele bis spätestens 31. Dezember 2003 geschlossen werden muss. Der Direktor der EPZ erklärt, dass „die Leitung [acht] an die geschlossene Vereinbarung gebunden. Im September 2002 entschied das Gericht in Den Bosch im Rechtsstreit zwischen dem Staat und der FEZ, dass es keine Einigung im zivilrechtlichen Sinne über den Zeitpunkt der Schließung des Kernkraftwerks gebe, sondern nur im verwaltungsrechtlichen Sinne. Obwohl die Richterin in ihrer Entscheidung feststellte, dass eine Einigung über eine vorzeitige Schließung erzielt worden sei und dass beide Parteien (SEP und Rijk) damit zufrieden seien und erklärten, sie würden nicht dagegen anfechten, wurde kein zivilrechtlicher Vertrag unterzeichnet, der diese Vereinbarung festhält . Der Staat beschließt, keine Berufung einzulegen.
Wer erwartet, dass ein (wirtschaftlich) längst abgeschriebenes Kernkraftwerk (finanziell) problemlos weiterbetrieben werden kann, wird enttäuscht. EPZ will der Betreiber die Kosten für die Erforschung der Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung nicht übernehmen und lässt diese vom Staat übernehmen. Noch kein beendetes Rennen. Siehe auch den gestrigen Beitrag.
Die lange Geschichte von Herman Damveld lautet wie folgt kann hier nachgelesen werden.
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