Die Polizei wirft den Männern vor, in der Nacht zum Donnerstag eine 18-jährige deutsche Touristin in einem Hotelzimmer vergewaltigt zu haben. Ein spanisches Gericht lehnte gestern die Freilassung gegen Kaution ab, sagte ein Justizsprecher gestern Abend. Ein sechster Urlauber wurde freigelassen.
In Spanien kann die Untersuchungshaft lange dauern und Vergewaltigung wird mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft.
Verbrechen gefilmt
Nach Angaben der Polizei traf die junge Frau am Donnerstagabend bei einem Ausflug einen etwa gleichaltrigen Mann aus Deutschland. Sie gingen zusammen zum Strand und dann in sein Hotelzimmer. An der Rezeption wurde die Frau abgewiesen, da sie kein Hotelgast sei. Anschließend gingen die beiden zu einem nahegelegenen Hotel, in dem Freunde des Mannes wohnten, berichtet die spanische Zeitung Ultimative Hora.
Dort zwangen vier von ihnen die Frau zu sexuellen Handlungen. Einer der Tatverdächtigen filmte die Tat mit seinem Mobiltelefon. Anschließend flüchtete die Frau ins Badezimmer, teilte die Polizei mit. Einer der deutschen Männer gab zu, dass sie zu weit gegangen waren und brachte sie in das Hotel, in dem sie mit ihren Freunden wohnte.
Dort rief die Frau die Polizei, die am Freitag die fünf Deutschen und einen sechsten in ihrem Hotel festnahm. Die Frau wurde zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht.
Neues Gesetz
In spanischen Medien werden die sechs Männer als „manada alemana“ bezeichnet, was „deutsches Rudel“ bedeutet. Die Medien vergleichen das Verbrechen mit einer Gruppenvergewaltigung im Jahr 2016 in Pamplona. Dann vergewaltigten und filmten fünf junge Männer eine junge Frau. Die Männer waren als „la Manada“ (das Rudel) bekannt und wurden zunächst nicht wegen Vergewaltigung strafrechtlich verfolgt, da Aufnahmen zeigten, dass das Opfer keinen Widerstand leistete. Sie wurden lediglich wegen sexuellen Missbrauchs strafrechtlich verfolgt.
Dies führte zu Protesten im ganzen Land, woraufhin die Männer 2019 wegen Vergewaltigung verurteilt und zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Später kam es zu einer Gesetzesänderung. Das Gesetz „Nur ja ist ja“ garantiert, dass Vergewaltigung auch dann strafbar ist, wenn sich das Opfer nicht wehrt.
Umgekehrtes Gesetz
Die Einführung des strengen Gesetzes endete jedoch in einem Fiasko und wurde im März dieses Jahres rückgängig gemacht. Der Gesetzestext unterscheidet nicht mehr zwischen Formen sexueller Belästigung, Körperverletzung oder Vergewaltigung: Jetzt ist alles „sexuelle Gewalt“.
Auch Mindeststrafen wurden in das Gesetz aufgenommen. Anwälte für Sexualstraftäter haben dies mit einem anderen spanischen Gesetz kombiniert, das besagt, dass die Fälle von Verurteilten wieder aufgenommen werden können, wenn nach ihrer Verurteilung eine Gesetzesänderung zu ihren Gunsten in Kraft tritt. Aufgrund dieser Gesetzeslücke erhielten mehr als 700 Sexualstraftäter Strafminderungen.
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