„Flexible Finanzierung der digitalen Gesundheitsversorgung nach deutschem Vorbild“ (Kammer)

Nawal Farih und Nathalie Muylle (CD&V) haben im Repräsentantenhaus am 15. Juli 2021 ihren Resolutionsvorschlag zur Bedeutung der digitalen Gesundheitsversorgung eingebracht. Sie stellen fest, dass es mit Ausnahme von MoveUp praktisch keine staatlichen finanziellen Anreize gibt. Die Kosten für die Nutzung dieser Anwendungen liegen in der Verantwortung des Patienten und der Gesundheitseinrichtung.

Laut deutschen Experten wird der großflächige Einsatz digitaler Anwendungen schnell zu einem besseren Verständnis der Wirksamkeit, Kosten und Vorteile digitaler Therapien führen.

Die Vorteile sind zahlreich:

  • Für die häusliche Pflege ist eine mögliche Kostenreduktion von 41 % möglich (Reduktion der Pflegearbeit). Der stationäre Aufenthalt zu Hause sorgt unter anderem dafür, dass einige Patienten mehr Kontrolle über ihr Leben und ihre Behandlung haben. Ihre Vorlieben können stärker berücksichtigt werden. Patienten können ihre Verbindung zum Pflegeteam des Krankenhauses aufrechterhalten und sogar stärken. Die Anwendungen ermöglichen es, dem Patienten das Fachwissen direkt (online) zu Hause zur Verfügung zu stellen, ohne dass er dafür ins Krankenhaus gehen muss.
  • Auch Gesundheitsdienstleister erhalten durch digitales Monitoring mehr Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten.
  • Darüber hinaus können Gesundheits-Apps und digitale Konsultationen auch die Zahl der Notaufnahmen reduzieren, was Chancen für mehr Konsultationen in anderen Abteilungen von Krankenhäusern schafft, da weniger Ärzte und Personal in den Notaufnahmen benötigt werden.

Es bleibt wichtig, dass die digitale Gesundheitsversorgung die regelmäßigen Konsultationen nicht ersetzt und dass der Krankenhausaufenthalt zu Hause nicht zu einer Verpflichtung für den Patienten wird. Die Anwendungen müssen vor allem eine Ergänzung zu den ärztlichen Gesprächen mit dem behandelnden Arzt sein. Gesundheits-Apps unterstützen auch die Genesung von Patienten. Bestimmte Bevölkerungsgruppen haben (noch) keinen ausreichenden Zugang, was unsere Aufmerksamkeit verdient.

Auch Datensicherheit ist unerlässlich: Nutzen Sie sichere Anwendungen unter strengen Auflagen. Belgien kann sich hier ein Beispiel am kürzlich eingeführten „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ nehmen. In Deutschland kann nur der Patient über das Schicksal seiner Daten entscheiden. Die Gesetzgebung geht sogar so weit, dass der Patient selbst entscheiden kann, wer Zugriff hat. Natürlich muss auch unsere Gesetzgebung DSGVO-sicher sein.

Erstattung

Obwohl bereits einige Pilotprojekte laufen, vergüten wir Apps, die bereits funktionieren, bis auf wenige Ausnahmen kaum.

In Deutschland hingegen gibt es bereits ein funktionierendes Erstattungssystem. Dort wird auf individueller Antragsebene über die Art und Weise der Erstattung entschieden. Dies geschieht durch direkte Verhandlungen mit dem Unternehmen, das die Anwendung entwickelt hat. Und zwar auf Basis des Digital-VersorgungsGesetzes (DGV) und der Digital-GesundheitsanwendungenVerordnung (DiGAV).

Mit der am 19. Dezember 2019 in Kraft getretenen DGV wurden die Grundlagen für den Anspruch der Versicherungsnehmer auf die Bereitstellung digitaler Gesundheitsanwendungen gelegt. So haben etwa 73 Millionen Deutsche das Recht erhalten, eine von einem Arzt oder Psychotherapeuten verschriebene und von der Krankenkasse erstattete Gesundheits-App zu nutzen (die „Rezept-App“).

Voraussetzung ist, dass eine Gesundheits-App die Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgreich bestanden hat.

Die von Maggie De Block für mHealth eingeführte Validierungspyramide in Belgien muss weiter gefördert werden. Anfang Juni 2021 stellte Riziv schließlich einen Rahmen für die Integration mobiler medizinischer Anwendungsunternehmen in das Riziv-Erstattungssystem bereit. Zur Durchführung dieses Verfahrens werden noch immer sehr vage und unverbindliche Zieltermine (Zieltermine) herangezogen. Dadurch ist eine Erstattung kurzfristig nach Umsetzung einer Gesundheitsanwendung nicht möglich, was ein erhebliches Innovationshindernis darstellt.

Schnellstraße

Deutschland ist ein weiteres Beispiel. Ein beschleunigtes Verfahren, das sogenannte „Fast-Track-Verfahren“, stellt sicher, dass Anträge inklusive Erstattung innerhalb von 3 Monaten gestellt werden können. In unserem Land muss ein Antrag alle Phasen durchlaufen, bevor er Anspruch auf eine Erstattung hat.

Der große Unterschied zu Deutschland liegt darin, den Mehrwert der Anwendung für den Patienten aufzuzeigen. Wenn dies sofort nachgewiesen werden kann, wird die App sofort genehmigt und in das zentrale Register aufgenommen, aus dem Ärzte eine App verschreiben können. Sofern der Mehrwert nicht sofort nachgewiesen wird, haben Unternehmen bis zu 12 Monate nach Eintragung des Antrags in das Register die Möglichkeit, dies nachzuweisen. Anträge werden bereits erstattet, müssen jedoch innerhalb von 12 Monaten ihren Mehrwert nachweisen können. Dabei kann es sich sowohl um einen medizinischen Nutzen als auch um eine patientenbezogene Verbesserung des Pflegeprozesses handeln.

Dieses beschleunigte Verfahren ermöglicht es kleinen Unternehmen und Startups, ihr Projekt zu kommerzialisieren. Diese Entwickler verfügen oft nicht über ausreichende Ressourcen, um zunächst eine große Studie zum Nachweis des Mehrwerts durchzuführen.

Obligatorische Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssektor

Ein Unterschied zu Deutschland besteht darin, dass, auch wenn es hier die Unternehmen oder Projektträger sind, die das Projekt einreichen, diese immer mit dem Gesundheitssektor zusammenarbeiten müssen. Es sind die Krankenhäuser, die den Antrag in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, das den Antrag entwickelt hat, einreichen. Für die Verallgemeinerung der Anwendung ist die Zusammenarbeit mit der digitalen Gesundheitsbranche, aber auch mit Versicherungsträgern und die Beteiligung des Gesundheitssystems von großer Bedeutung. Schließlich macht es keinen Sinn, ein Budget für Anwendungen freizugeben, die von Profis nicht oder nur selten genutzt werden.

Finanzierung

Die Bundesregierung hat im September 2020 drei Milliarden freigegeben, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu unterstützen. Das „Krankenhauszukunftsgesetz“ ermutigt deutsche Krankenhäuser zur Digitalisierung. Die eingereichten Projekte werden evaluiert und der Stand der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern untersucht.

Unabhängig davon wollen die Verfasser der Resolution einen Wachstumspfad festlegen, um einen größeren Anteil des Bundesgesundheitsbudgets in digitale Gesundheit zu investieren, mit besonderem Augenmerk auf Investitionen in wissenschaftliche Forschung und Innovationen im Bereich digitale Gesundheit und deren praktische Anwendung. Dies sollte es Ärzten ermöglichen, Patienten medizinische Gesundheitsanwendungen der Stufe M2 der mHealthBELGIUM-Pyramide zu verschreiben, die sofort erstattet werden, wenn sie zugänglich sind und einen Mehrwert in Bezug auf Compliance und Therapieergebnisse bieten.

> Den vollständigen Beschlussvorschlag können Sie hier lesen.

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Lorelei Schwarz

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