Die am Freitag vom Kabinett angekündigte Energieförderregelung für KMU wird dem Gewächshausgartenbau nicht helfen. Das sagt Ruud Paauwe, Direktor von Greenhouse Horticulture Niederlande.
Die Obergrenze von 160.000 € pro Unternehmen im Rahmen des Energiekostenausgleichs oder TEK-Systems wird für Gartenbauunternehmen niedriger sein: Die maximale staatliche Beihilfe für landwirtschaftliche Unternehmen beträgt 62.000 € und wird möglicherweise im nächsten Jahr auf 93.000 € erhöht. „Das ist absolut unzureichend für einen Gewächshausgartenbaubetrieb“, sagt Paauwe.
Aus diesem Grund konzentriert sich die Lobby von Greenhouse Horticulture Netherlands hauptsächlich darauf, den Gewächshausgartenbau als energieintensiven Sektor und nicht als landwirtschaftlichen Betrieb anzuerkennen. Für energieintensive Branchen sei aus europäischer Sicht ein größeres Förderprogramm zulässig, so die Branche.
Eine maximale Förderung von 2 Millionen Euro pro gewünschtem Unternehmen
Gewächshausgartenbau Niederlande bezieht sich auf den maximalen Förderrahmen von 2 Mio. EUR pro Unternehmen. Die EU hat es festgelegt und auch die Bundesregierung wendet es an. Paauwe: „In den Niederlanden fehlt es jedoch am politischen Willen, was zu ungleichen europäischen Wettbewerbsbedingungen führt. Als Gegenargument weist das Ministerium darauf hin, dass in diesem Fall nur 30 % der Beihilfen gewährt werden können. Wir bedauern, dass Brüssel Möglichkeiten bietet, aber die Niederlande sie nicht annehmen.
Schwellen- und Maximalkompensation pro Kubikmeter
Minister Micky Adriaansens für Wirtschaft und Klima kündigte am Freitag in einem Brief die Einrichtung des TEK-Programms an Schreiben an das Repräsentantenhaus. Die Regierung muss das Programm noch genehmigen. Wie sich der Minister nun vorgestellt hat, erhält der Unternehmer eine Zulage, wenn der von ihm gezahlte Marktpreis über dem Schwellenpreis von 1,19 Euro pro Kubikmeter Gas und 35 Cent pro Kilowattstunde Strom liegt.
Aufgrund einer Budgetobergrenze wendet der Minister eine maximale Tarifvergütung von 1,00 € pro Kubikmeter Gas und 0,30 € pro Kilowattstunde an. Diese Begrenzung tritt also in Kraft, wenn der Marktpreis für Gas höher als 3,19 Euro pro Kubikmeter und 95 Cent pro Kilowattstunde ist. Für darüber hinausgehende Preiserhöhungen gibt es daher keinen 50%igen Ausgleich.
Die Firma untersucht eine höhere Garantie
Die Regierung prüft noch, inwieweit eine höhere Kreditgarantie bei langfristig hohen Energiekosten einen Mehrwert für mittelständische Unternehmer darstellen kann. Adriaansens schreibt es schließlich in seinem Brief an das Parlament. Neben dem Ausbau des BMKB für nachhaltige Geldanlagen (BMKB-Grün) prüft das Ministerium mit den Geldgebern die Garantieinstrumente, die sie einsetzen können, um diesen Unternehmern bis zur Auszahlung der Entschädigung im April zusätzliche Unterstützung zu bieten .
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