Ein deutscher Richter hebt das Verbot der rechtsextremen Zeitschrift Compact vorübergehend auf

Ein deutsches Gericht in Leipzig hat das vorübergehende Veröffentlichungsverbot für das rechtsextreme Magazin Compact aufgehoben. Habe das gemeldet Deutsche Medien Mittwoch. Das Magazin, das eine Auflage von 40.000 Lesern hat, wurde letzten Monat vom Bundesinnenministerium verboten. Die Abteilung bezeichnete das Magazin als „Sprachrohr der rechtsextremen Szene“.

Obwohl das Gericht entschied, dass Compact mit seinen Veröffentlichungen „die Menschenwürde verletzt“, war es der Ansicht, dass die Pressefreiheit derzeit wichtiger sei. Darüber hinaus reichen nach Ansicht des Richters die rechtlichen Gründe nicht aus, um ein Medienverbot zu rechtfertigen.

Compact hat enge Verbindungen zur rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD), die in den letzten Jahren in Deutschland einen starken Wählerzuwachs verzeichnete. Auch im Inland weckt diese Partei große Bedenken wegen einer möglichen Bedrohung der Demokratie.

Jürgen Elsaesser, Chefredakteur des Compact, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden und angekündigt am eine Partei in einem der AfD-Parteibüros. Er zeigte sich auch zuversichtlich, dass sein Magazin in anderen Gerichtsverfahren rehabilitiert werden würde. Das Innenministerium verteidigte sich gegen diese Entscheidung mit der Begründung, der Verbotsentscheidung sei eine ausführliche Begründung vorausgegangen. Dabei stützte man sich auf Erkenntnisse der Sicherheitsdienste. Das Ministerium befürchtet, dass die von Compact veröffentlichten Inhalte die Leser zu „aggressiven Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ anregen könnten.




Poldie Hall

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