Vor dem Dresdner Landgericht wurde die 28-jährige Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Im umstrittenen Verfahren gegen Lina E. und ihre drei Mitangeklagten wurden alle vier wegen Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Dem Urteil zufolge gehörten die vier Männer zu einer linksextremen Gruppe, die zwischen 2018 und 2020 mehrere Neonazis ausgeraubt und mit Schlagstöcken und Hämmern geschlagen hatte.
Lina E. studierte bis zu ihrer Verhaftung Ende 2020 Pädagogik in Leipzig. Mit ihren blonden Locken und weißen Turnschuhen sieht E. aus wie eine durchschnittliche, gewissenhafte Schülerin. Doch nach Angaben der Staatsanwaltschaft leitete E. eine linksextremistische Gruppe, die in Thüringen und Sachsen rechtsextreme Männer verfolgte und misshandelte. Im November 2020 wurde Lina E., während sie einen Einsatzkommando bei sich zu Hause digital verfolgte, verhaftet und mit Handschellen und großem Tamtam per Hubschrauber nach Karlsruhe geflogen.
Der Prozess gegen Lina E. und ihre Mitangeklagten Philipp M., Jannis R. und Lennart A. begann Ende 2021. Zunächst war eine Dauer von rund sechs Monaten geplant; Letztendlich brauchte der Richter eineinhalb Jahre. Durchschnittlich zweimal pro Woche wurde Lina E. in einer Polizeikolonne von der JVA Chemnitz zum Gericht in Dresden gebracht. Seine Mitangeklagten befanden sich nicht in Untersuchungshaft. Sie wurden am Mittwochmorgen zu Gefängnisstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren verurteilt. Lina E. wurde zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt, mehr als die 5 Jahre und drei Monate, zu denen der Richter sie verurteilt hatte.
In der stundenlangen Urteilsbegründung räumte der Richter ein, dass „die Gewalt von Rechtsextremisten derzeit die größte Gefahr für die Gesellschaft darstellt“, eine Schlussfolgerung, zu der auch die deutschen Sicherheitsdienste in den vergangenen Jahren immer wieder kamen. Der Richter bezeichnete den Kampf gegen Rechtsextremismus daher als „respektables Motiv“, was jedoch keine „Verharmlosung der Taten“ darstelle. Durch ihr Vorgehen untergrub die Gruppe das staatliche Gewaltmonopol und damit den Rechtsstaat.
Asymmetrie zwischen Urteilen
In Deutschland hat der Fall Diskussionen über die asymmetrische Verurteilung von Links- und Rechtsextremisten ausgelöst. Kommentatoren sagen, dass Rechtsextremisten im Allgemeinen mildere Strafen erhalten als Linksextremisten. Am Mittwochmorgen wurde beispielsweise ein Fall diskutiert, in dem 2018 zwei Journalisten von Neonazis mit einem Baseballschläger und einem Messer angegriffen wurden: Die Verurteilten wurden lediglich zu Haftstrafen mit Aufschub verurteilt. Als weiteres Beispiel wurde am Mittwoch der NSU-Komplizen André E. genannt. Er diente als Zufluchtsort für die rechtsextremen NSU-Täter, die zehn Menschen töteten. Er erhielt nur zweieinhalb Jahre Gefängnis.
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