Der Deutsche, der wegen des „Badewannenmordes“ an der 87-jährigen Lieselotte Kortüm in Bayern fast vierzehn Jahre inhaftiert war, wurde stets freigesprochen. Manfred Genditzki wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er die Frau, die in dem Gebäude lebte, in dem er arbeitete, ertränkt haben soll. Sie ist wahrscheinlich bei einem Unfall ums Leben gekommen.
„Jetzt ist es an der Zeit. Sie haben das Gerichtsurteil gehört, auf das Sie fast vierzehn Jahre gewartet haben“, sagte der Richter, der ihn schließlich auf der Grundlage „erwiesener Unschuld“ freisprach.
Genditzki, 63, hat stets seine Unschuld beteuert. Am Ende forderten nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Justiz den Freispruch. „Ich springe nicht vor Freude“, sagte Genditzki nach seinem Freispruch scheinbar ausdruckslos. „Ich habe keinen Grund, mich zu freuen. Vierzehn Jahre sind vergangen.
Entschädigung für Schäden über 3,5 Tonnen
Nach Angaben des Richters war die Verurteilung das Ergebnis einer „Anhäufung von Fehlern“ und einer von Unregelmäßigkeiten geprägten Untersuchung. „Die Kontrollmechanismen haben hier nicht funktioniert.“ Sie bedauere, dass Genditzki nicht „ihren beiden kleinen Kindern beim Aufwachsen zusehen“ oder „zur Beerdigung ihrer eigenen Mutter gehen“ könne, schreiben deutsche Medien. „Es tut uns so leid“, sagte der Richter, „dass Sie aus Ihrem normalen Leben gerissen wurden.“
Während des Prozesses äußerten sich verschiedene Experten, die es für möglich oder sogar wahrscheinlich hielten, dass die Frau einen Unfall hatte. Genditzki hat Anspruch auf eine Entschädigung von mindestens 75 Euro pro Tag der Inhaftierung. Dies beläuft sich auf 368.000 Euro.
Es gibt mehrere Fälle im In- und Ausland, die als Badewannenmord bezeichnet werden. In den Niederlanden gibt es drei Fälle mit demselben Spitznamen, darunter den Tod des 14-jährigen Varscha Mohansing aus Wildervank im Jahr 2002.
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