Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verklagt Tesla wegen Täuschung. Laut Verbraucherzentrale Deutschland sagt der US-Autobauer nichts dazu, ob die Tesla-Autoüberwachungsfunktion gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Laut der Interessengemeinschaft ist dies ein Beweis dafür, dass Datenschutz in Europa nicht die Regel ist.
Das schreibt der VZBV hinein Eine Pressemitteilung.
Wie der Sentinel-Modus funktioniert und gegen die DSGVO verstößt
Der Fall dreht sich um den Sentry-Modus. Dies ist eine Funktion, die Tesla-Autos vor äußeren Hindernissen wie anderen Autos, Fußgängern, Radfahrern und Pollern schützt. Möglich wird dies durch eine Reihe von Kameras, die am Fahrzeug angebracht sind und die Umgebung ständig überwachen.
Die Kameras erfassen auch Passanten und haben nichts mit der Verkehrssituation zu tun. Manchmal werden die Aufnahmen dieser Passanten im Auto gespeichert. Nach europäischem Datenschutzrecht kommt dies der Verarbeitung personenbezogener Daten gleich. Und dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, schließlich haben die Passanten ihre ausdrückliche Zustimmung dazu nicht gegeben.
Außerdem ist es nicht erlaubt, unaufgefordert Videos von dem aufzunehmen, was in der Nähe eines Autos passiert. Laut Interessengemeinschaft ist die Nutzung des Sentry-Modus im öffentlichen Raum nicht gestattet.
Lücken in Zulassungsverfahren
„Teslas Sentry-Modus wurde entwickelt, um das Fahrzeug zu schützen. Tesla sagt aber nicht, dass Datenschutz nach DSGVO in der Praxis unmöglich ist“, sagt Heiko Dünkel, Leiter der Rechtsabteilung beim VZBV. Sie legt fest, dass Fußgänger, die an einem mit dieser Überwachungsfunktion ausgestatteten Tesla-Auto vorbeikommen, den Fahrer autorisieren müssen, ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Und es passiert nicht. „Wer diese Funktion nutzt, verstößt also gegen das Datenschutzrecht und riskiert eine Geldstrafe.“
Die Verletzung europäischer Datenschutzgesetze ist jedoch nicht das Hauptproblem. Laut Marion Jungbluth, Leiterin des Bereichs Mobilität und Reisen der Verbraucherzentrale, gibt es Lücken in den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen. Ihrer Meinung nach sollte die Datenschutz-Folgenabschätzung oder DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung) in Betracht gezogen werden. Außerdem plädiert sie für eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Verkehrsaufsicht und dem Bundesdatenschutzbeauftragten.
Betrug am CO2– Ausgabe und Verkauf von Emissionsrechten
Zudem äußert sich Tesla laut VZBV nicht ehrlich zu den Folgen für CO2Emissionen von Tesla-Autos. Autohersteller sagt, dass jeder, der einen Tesla kauft, zur Reduzierung von CO beiträgt2Emissionen. Was der Hersteller nicht sagt, ist, dass Autos anderer Hersteller aufgrund der Einsparungen von Tesla mehr emittieren dürfen. Und dass das Unternehmen am Verkauf dieser Emissionsrechte gut verdient.
Ende vergangenen Jahres warnte die Interessengemeinschaft Tesla vor diesen Praktiken. Dies gilt auch für die Verletzung der Privatsphäre von Teslas gelegentlichen Sentinel-Modus-Vorgängern. In beiden Fällen reichte der VZBV Klage beim Berliner Gericht ein. Wann das Urteil gefällt wird, ist unklar.
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