Deutsche Verbraucher- und Tierschutzorganisationen melden eine Brüterei für Legehennen in Nordrhein-Westfalen. Das Unternehmen soll Eintagsküken zur Tötung ins Ausland gebracht haben. In Deutschland ist es verboten, Eintagsküken zu töten.
Deutsche Unternehmen dürfen die Küken exportieren, allerdings nur zur Aufzucht. Laut einem Bericht der Lebensmittelüberwachungsbehörde LANUV (Nordrhein-Westfalen) exportierte mindestens ein Unternehmen Eintagsküken zur Schlachtung. Es wurde nicht angegeben, um welche Legehennenbrüterei es sich handelte.
Nach der Veröffentlichung des Berichts ziehen sich zahlreiche Organisationen in Deutschland zurück. Sie zögern nicht, eine Anzeige „gegen Fremde“ wegen Umgehung des Verbots der Tötung von Eintagsküken zu erstatten. Nun könnte ein Strafprozess bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgen.
Signal
Für Organisationen ist es auch ein Signal an die Regierung. „Obwohl das Schlachten von Küken in Deutschland seit 2022 verboten ist, wird das Verbot nicht ausreichend überwacht und durchgesetzt“, sagt Annemarie Botzki von Foodwatch, eine der Parteien des Berichts. „Wenn männliche Küken einfach zur Tötung nach Übersee transportiert werden, ist das Tierwohl nicht gewährleistet.“
„Die Menschen müssen sicher sein können, dass das Verbot, Küken zu töten, tatsächlich durchgesetzt wird“, sagt Arlotta Heinemann vom Tierschutzbund. „Es ist ein falsches Signal an die Brütereien, wenn Verstöße nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Tatsache, dass sich die betreffende Brüterei so sicher zu fühlen schien, dass sie selbst sagten, sie hätten Küken zum Töten ins Ausland gebracht.“
umgeht
Das Töten von Legehennenküken ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 verboten. Der Tierschutzverein setzt sich für ein europäisches Verbot des Tötens von Eintagsküken ein, damit keine Exporte mehr möglich sind. Da derzeit nur in Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich ein Kükentötungsverbot gilt, sehen Unternehmen nach Angaben der Tierschutzorganisation eine Möglichkeit, das Verbot zu umgehen.
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