Montag, 28. August 2023 um 14:18 Uhr
Die deutsche Staatsanwaltschaft hat nach dem positiven Dopingtest von Michel Hessmann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nun wurde das Haus des 22-jährigen Jumbo-Visma-Fahrers durchsucht, der inzwischen von seinem Team suspendiert wurde. Bei der Durchsuchung wurden seine „Datenträger“ beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft informierte ORKB.
„Das Ermittlungsverfahren konzentriert sich ausschließlich auf die benannte Person (Michel Hessmann, Anm. d. Red.) und nicht auf andere“, präzisiert die deutsche Staatsanwaltschaft. „Ob dies zu einer Strafanzeige führt, bleibt abzuwarten und hängt von den Ergebnissen der Ermittlungen ab. Der Verdächtige wird angehört, bevor ein endgültiges Urteil gefällt wird. Es liegt an ihm, seine Unschuld zu beweisen.
In den Niederlanden gilt Doping durch Sportler nicht als Straftat, in Deutschland hingegen schon. Ein 2015 verabschiedetes Anti-Doping-Gesetz stellt den Einsatz und die Verabreichung von Doping unter Strafe. Sportler, die beim Konsum verbotener Substanzen erwischt werden, können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe belegt werden. Bisher wurde kein deutscher Sportler wegen Dopings inhaftiert.
Hessmann, der in seinem zweiten Jahr beim WorldTeam Jumbo-Visma ist, wurde am 14. Juni positiv auf ein in einem Medikament enthaltenes Diuretikum getestet. Bei dem nachgewiesenen Produkt handelt es sich um ein Diuretikum, auch Wasserpille genannt. Es war ein Test außerhalb des Wettbewerbs am 14. Juni in Deutschland. Um welches genaue Medikament es sich handelt, wurde nicht bekannt gegeben.
Disziplinarverfahren
Am 16. August, dem Tag, an dem Jumbo-Visma beschloss, seinen Fahrer vorübergehend zu suspendieren, fand in der Region Freiburg, wo Hessmann lebt, eine Durchsuchung statt. Bei dieser Durchsuchung fanden die Beamten der baden-württembergischen Landespolizei keine Dopingmittel. Allerdings wurden Datenträger, meist ein Laptop und ein Telefon, beschlagnahmt. Diese würden derzeit genauer untersucht, teilte die deutsche Staatsanwaltschaft mit.
Jumbo-Visma ist sich der Forschung bewusst. „Aber wir wissen im Moment nicht mehr als damals und warten auf die Ergebnisse. Weder die deutsche Justiz noch die deutsche Anti-Doping-Behörde haben sich für Auskünfte oder Fragen an uns gewandt. Parallel zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren läuft derzeit ein Disziplinarverfahren bei der deutschen Anti-Doping-Behörde. Die deutsche Anti-Doping-Behörde muss die Kenntnis eines positiven Tests rechtlich an die Justizbehörden weitergeben. Dies ist passiert, bestätigte NOS.
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