Messaging-Dienste wie WhatsApp haben Zugriff auf die persönlichen und möglicherweise vertraulichen Kontaktdaten des Nutzers. Sind die Verbote übertrieben?
Seit einigen Wochen gelten die neuen Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union und die „Datenschutz-Grundverordnung“ (DS-GVO) regelt auch, wie Unternehmen, Verbände und Behörden personenbezogene Daten verarbeiten müssen. Kunden, Mitarbeiter und Verbraucher müssen jetzt besser als bisher darüber informiert werden, wer aus welchem Grund auch immer ihre Namen, Adressen, Identifikationsnummern und andere Informationen erhebt – und sie müssen zuvor ihr Einverständnis geben. Wer gegen die in Deutschland geltenden Regeln verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
WhatsApp-Nutzungsbedingungen
Deshalb reagieren viele deutsche Arbeitgeber seit einigen Wochen nervös; einige von ihnen greifen zu äußerst entschiedenen Maßnahmen. Ein deutscher Automobilzulieferer beispielsweise hat kürzlich seinen Zehntausenden Mitarbeitern weltweit verboten, Social-Media-Apps wie WhatsApp über ihre Firmen-Smartphones zu nutzen; E-Mail-Dienste wie diese haben Zugriff auf persönliche und potenziell vertrauliche Kontaktinformationen im Adressbuch des Benutzers. Sind diese Maßnahmen ausreichend oder übertrieben? Viele Arbeitnehmerdatenschützer halten ein solches Verbot nicht für übertrieben, sondern für angemessen, da die Nutzungsbedingungen von WhatsApp vorsehen, dass Nutzer des Messaging-Dienstes ihre Kontakte einzeln fragen, ob sie mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden sind.
Es bleibt abzuwarten, ob Unternehmen, die von einem solchen Verbot absehen, bald mit Bußgeldern rechnen müssen. Angesichts der Tatsache, dass die Regelung noch in den Kinderschuhen steckt und die Aufsichtsbehörden der Bundesländer nicht gerade über ein umfangreiches Personal verfügen, um die korrekte Anwendung der deutschen DSGVO zu überwachen, ist dies zumindest in den nächsten beiden Jahren mehr als unwahrscheinlich Monate, Jahre wird die Regierung Geldstrafen verhängen. Vor allem, wenn klar ist, dass Unternehmen ihr Bestes tun, um die neuen Regeln zum Schutz von Mitarbeiter- und Betroffenendaten umzusetzen.
Weitere Informationen zu den neuen Datenschutzbestimmungen in Deutschland finden Sie unter Strick – Rechtsanwälte & Steuerberater.
Am 9. Oktober veranstaltet die Deutsch-Niederländische Wirtschaftsakademie außerdem eine Seminar über dieses Thema.
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