Der Aachener Richter hat im deutschen IBR-Fall noch keine Entscheidung getroffen | Melkvee.nl

Über die Entfernung von rund 800 Rindern aus drei mit dem IBR-Virus infizierten Betrieben hat das Aachener Gericht am Montag noch nicht entschieden. Das Gericht setzt die Verhandlung am 9. März fort.

Für die Anhörung der drei Züchter, die die Entscheidung des Tiergesundheitsdienstes der Region Aachen anfochten, hatte das Gericht Aachen eineinhalb Stunden im Voraus reserviert. Insgesamt will der Tiergesundheitsdienst rund 800 Kühe und Jungvieh zwangsweise vertreiben. Dies stand im Zusammenhang mit einer im Juli 2019 festgestellten IBR-Kontamination. Nach etwa sechs Stunden beschloss der Richter, die Verhandlung am Montag, dem 9. März, fortzusetzen. Dies gibt den Parteien die Möglichkeit, neue Beweise vorzulegen.

Hintergrund

Mit rechtlichen Schritten wenden sich drei Züchter gegen die Entscheidung des Tiergesundheitsdienstes der Region Aachen, insgesamt rund 800 gesunde Milchkühe und Jungrinder zwangsweise zu vertreiben. Darunter leben mehr als 500 Tiere auf dem Bauernhof der Familie Giesen. Bei einer Milchkontrolle im Juli 2019 wurde auf drei benachbarten Milchviehbetrieben das IBR/BHV1-Virus nachgewiesen. Alle drei Unternehmen liegen südöstlich von Aachen, nahe dem Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande. Die Giesener Herde zeigt keine Symptome. Für den Tiergesundheitsdienst ist die Entdeckung des IBR-Virus jedoch Grund genug, die Schlachtung sämtlicher Rinder anzuordnen. Der Tiergesundheitsdienst sagte, er werde mit der Zwangsschlachtung der Tiere nicht fortfahren, bis alle rechtlichen Verfahren abgeschlossen seien.

Keine Symptome

Die über 500 Tiere in Giesen zeigen keine Krankheitssymptome. Grund genug für den Züchter, vor dem Richter in Aachen zu plädieren, die Tiere durch Quarantäne, zusätzliche Hygienemaßnahmen und Impfung gegen IBR am Leben zu lassen. Trotz der Entschädigung durch einen speziellen Tiergesundheitsfonds steht das Überleben des Unternehmens auf dem Spiel, wenn die Familie Giesen alle Tiere entfernen muss. Nach Angaben des Anwalts des Viehzüchters ist das Schlachten einer so großen Anzahl von Rindern illegal. Schließlich geht es hier nur um den Status Deutschlands ohne IBR.

Vertriebsrisiko

Laut Professor Martin Beer vom Friedrich-Loeffler-Institut verringert die Impfung lediglich das Risiko einer Ausbreitung. Von den rund 800 Tieren sollen mehr als 300 Träger des IBR-Virus sein. Laut Martin Beer besteht hier eine große Gefahr der Ausbreitung des Virus. Das Vorhandensein des IBR-Virus kann zu Handelsbeschränkungen führen

Sehr langer Montag

Rückblickend sagt Anja Giesen, die mit ihren Eltern Lambert und Petra und ihrem Bruder Markus den Milchhof südöstlich von Aachen betreibt: „Es war ein sehr langer Montag. Aufgrund der Verschiebung auf Montag, den 9. März, bleibt der Ausgang noch ungewiss.“ Sie gibt ein positives Urteil noch nicht auf. „Anfang März werden wir erneut Gelegenheit haben, das Gericht von der Wirkung dieses Virus und den Ergebnissen unter anderem der von uns ergriffenen Quarantänemaßnahmen rund um unsere Nutztiere zu überzeugen.“ Was sie während der sechsstündigen Verhandlung vor dem Aachener Landgericht enttäuschte, war die ihrer Meinung nach nicht neutrale Sichtweise eines Sachverständigen. „Er hatte keine aktuellen praktischen Informationen über unser Geschäft. Ihm zufolge bieten die getroffenen Quarantänemaßnahmen aufgrund möglicher menschlicher Fehler keinen hundertprozentigen Schutz.“ Anja Giesen fragt sich laut, wer und wo jemand in seinem Leben 100 % Schutz bekommt? „Außerdem kann niemand garantieren, dass unsere neuen Tiere frei von IBR bleiben. » Anja Giesen hofft, dass der Richter anerkennt, dass unsere aktuellen Erfahrungen mit Quarantänemaßnahmen im Widerspruch zu den Aussagen von Laborexperten stehen.

Niederlande-Belgien

Laut Anja Giesen konnte in den vergangenen sieben Monaten nachgewiesen werden, dass durch die getroffenen Maßnahmen eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden konnte. Sie weist weiter darauf hin, dass es im benachbarten Belgien und den Niederlanden keine Quarantänemaßnahmen für IBR-Infektionen gebe. Vor Gericht betont Anja Giesen: „Wir wären nicht hier, wenn es wirklich eine gefährliche ansteckende Krankheit wäre und unsere Tiere krank wären.“ Wir sind für die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Tiere verantwortlich und werden als verantwortungsvoller Züchter stets entsprechend handeln.

Demonstrationen

Im Januar bildete sich auf dem Anwesen der Familie Giesen eine Menschenkette von mehreren Hundert Menschen. Sie protestierten gegen die Zwangsschlachtung von rund 800 Rindern auf drei Farmen, auf denen im Juli das IBR-Virus diagnostiziert wurde. Eine Internet-Petition zur Aufhebung der Entscheidung wurde mehr als 78.000 Mal unterzeichnet. Politiker fordern eine Lösung, die ein Weiterleben gesunder Tiere ermöglicht.

Deutschland: Land gemäß Artikel 10 IBR

Seit Juli 2015 dürfen deutsche Rinder nicht mehr gegen IBR/BHV1 geimpft werden. In Bezug auf IBR ist Deutschland ein Artikel 10-Land, das heißt „IBR-frei“. Die Niederlande sind ein Artikel-9-Land. „In Europa wurde vereinbart, dass ein Artikel-10-Land nicht gegen IBR impfen darf und dass im Falle eines IBR-Ausbruchs das Vieh des betreffenden Unternehmens entfernt werden muss.“ „In unserem Artikel-9-Land dürfen wir das Virus durch Impfung bekämpfen“, erklärt der Tierarzt Jürgen Cramer aus Sittard den Unterschied zwischen Deutschland und den Niederlanden. Beruflich besucht er außerdem regelmäßig deutsche Rinderfarmen in der Grenzregion.

Über diese beiden Links können Sie sich Bilder aus dem deutschen Fernsehen zu diesem Thema ansehen

Von 17:54 bis 21:20 Uhr: https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-aachen/video-lokalzeit-aus-aachen—534.html

https://www.sat1nrw.de/aktuell/rinderherpes-prozess-in-aachen-200504/

Lorelei Schwarz

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