In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Einsatz automatisierter Datenanalysen durch die Polizei zur Kriminalprävention verfassungswidrig ist. Die Technik darf laut Richter nur bei erkennbarer Gefahr eingesetzt werden.
Warum ist das wichtig?
Die Bundesländer Hessen und Hamburg haben Regelungen erlassen, die es der Polizei ermöglichen, personenbezogene Daten mithilfe spezieller Software zur Kriminalprävention automatisch zu verarbeiten. Beide Bundesländer müssen nun nachbessern, wie die Software genutzt werden darf.Nicht präzise genug: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kritisierte, dass die Landesgesetze nicht hinreichend genau festlegen, unter welchen Umständen die Daten verarbeitet werden dürfen.
- Die Richter forderten eine Neufassung des Gesetzes. Es wurde festgestellt, dass die Datenerhebungsbefugnisse der Ermittler sehr weit gefasst seien.
- Die Beweggründe für die Erhebung der Daten blieben laut re die gleichen
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