sich warm laufen
Wie oft habe ich die Mautstellen verflucht, besonders wenn man nach einer völlig nassen Autobahnetappe mitten in Frankreich vor ihnen steht. Sie kommen immer zu einem ungünstigen Zeitpunkt und Sie wählen aus unklaren Gründen immer die Tür mit dem höchsten Andrang. Wo ist dieses Ticket? Wo ist meine Brieftasche? Oh ja, zieh deine Handschuhe aus, sonst schaffe ich es nie. Und ja, hier kommt der volle Liner zum Vorschein. Und natürlich werden Sie es nie wieder richtig einsetzen. Die Feiertage stehen vor der Tür, viel Spaß!
Nun, eigentlich gehören die kleinen Wunden oben der Vergangenheit an. Heutzutage kann man in den Niederlanden bereits eine Mautplakette für Länder wie Frankreich, Spanien, Portugal und Italien kaufen und damit einfach durch die Mautstellen fahren. Die Zahlung erfolgt automatisch. Diese Plaketten lassen sich auch ganz einfach am Motorrad mitführen.
Allerdings ist es sicher nicht leichtsinnig, sich vor der wohlverdienten Urlaubsreise auszurüsten und das Motorrad zu starten, um sich kurz über die Regeln und Verbote für Motorradfahrer in den durchquerten Ländern zu informieren. Auf dem Papier mögen wir ein Europa sein, aber in der Praxis kann es manchmal etwas widerspenstiger sein.
In diesem Zusammenhang ist die Teilnahme an einer wichtigen internationalen Polizeikontrolle im Raum Bitburg, Deutschland, an der Beamte (Motorräder) aus den Niederlanden, Belgien, Deutschland und Luxemburg teilnahmen (ab Seite 60 dieses MotoPlus) sowie Motorradfahrer und deren Motorräder beteiligt waren diesbezüglich sehr aufschlussreich und wurden zur Einsichtnahme vorgelegt. Wussten Sie schon einmal, dass das in den Niederlanden übliche Tragen von Helmen auf Helmen in Luxemburg nicht erlaubt ist? Ich jedenfalls nicht. Aber die ganze Geschichte ist – zum Glück – etwas nuancierter und hat hauptsächlich mit der Unklarheit rund um den neuen Inspektionsstandard 22.06 zu tun. Diese Norm verlangt, dass neue Helme als Ganzes, also mit Kommunikationssystem, zugelassen werden. Dies war bei der bisherigen Norm 22.05 – die aus dem Jahr 2003 stammt und von der noch niemand etwas von einem solchen Helm gehört hatte – nicht der Fall und gerade die Träger eines solchen Helms mit Kommunikationsset hatten in Luxemburg schon oft Anspruch auf einen Fingerabdruck. Es scheint nun vorbei zu sein, obwohl nur noch ein Agent die Verantwortung dafür übernehmen will. In diesem Fall könnten Sie also gegen ein mögliches Bußgeld vorgehen.
Doch inzwischen gibt es im Großherzogtum seit einiger Zeit eine neue Cash-Cow, das nicht zugelassene getönte Visier. Trägt ein solches Visier nicht das ECE-Zeichen, droht ein unwiderrufliches Bußgeld in Höhe von 145 Euro. Keine gut sichtbare Warnweste dabei, wenn Sie in Luxemburg unterwegs sind? Dann können Sie es vor Ort für nicht weniger als 74 Euro kaufen. Auch in vielen anderen Ländern besteht die Pflicht, es bei sich zu haben und teilweise im Pannenfall mitzuführen.
Darüber hinaus bleibt Abgasgeräusch ein heißes Thema, dem in Luxemburg und insbesondere in Deutschland Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Haben Sie den dB-Killer aus Ihrem Auspuff entfernt? Wenn Sie es bei sich haben, können Sie es unter den wachsamen Augen eines Beamten abwickeln und Ihre Reise fortsetzen, nachdem Sie an Ort und Stelle eine hohe Geldstrafe bezahlt haben. Wenn Sie keinen dB-Killer oder einen „Race Use Only“-Schalldämpfer unter Ihrem Motorrad dabei haben, endet die Fahrt am „Tatort“ und Sie müssen einen anderen Weg nach Hause oder zurück zu Ihrem Urlaubsziel finden.
Tipp von Jip: Es schadet auf jeden Fall nicht, sich vor der Fahrt über die „lokalen Gepflogenheiten“ zu informieren und das Fahrrad und die Ausrüstung entsprechend anzupassen. Im Bericht auf Seite 60 finden Sie daher auch eine praktische Zusammenfassung der wichtigsten Fragen in diesem Bereich. Viel Spaß und einen tollen Urlaub!
Jeroen Hidding – MotoPlus-Redakteur
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