Tesla darf in Deutschland weiterhin mit den Selbstfahrfunktionen seiner Fahrzeuge werben. Wegen der irreführenden Werbung wurde eine Beschwerde eingereicht.
Die Wettbewerbszentrale, eine Organisation, die den fairen Wettbewerb überwacht, hatte den Fall vor den Bundesgerichtshof gebracht. Die Wettbewerbszentrale hat gefordert, dass Tesla in der Werbung keine Texte mehr verwenden darf, die den Eindruck erwecken, die Autos seien vollständig selbstfahrend.
Zuvor hatte eine deutsche Vorinstanz zugunsten der Organisation entschieden. Tesla legte daraufhin Berufung ein. Die Wettbewerbszentrale reichte daraufhin Klage beim Bundesgerichtshof ein, doch das Gericht entschied, dass Tesla die Begriffe in seinen Anzeigen in Deutschland weiterhin verwenden dürfe.
Tesla verwendet zwei Namen für Selbstfahrfunktionen: Autopilot und Full Self-Driving System. Das Full-Self-Driving-System soll es Autos in Zukunft ermöglichen, vollständig autonom zu fahren. Im Moment werden die Funktionen noch getestet und Tesla-Fahrer müssen im Straßenverkehr noch vorsichtig sein.
Die kalifornische Aufsichtsbehörde DMV beschuldigt Tesla hat Anfang dieses Monats auch irreführende Werbung gemacht. Die Regulierungsbehörde sagt, Tesla erwecke in Anzeigen den Eindruck, Autos könnten autonomer fahren, als es eigentlich möglich sei.
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