Die Ministerien für auswärtige Angelegenheiten, Wirtschaft, Finanzen, Infrastruktur und Bildung haben die Möglichkeit, Ausnahmen zu gewähren.
91 Mal
Seit Kriegsbeginn Ende Februar haben die Ministerien insgesamt 91 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Dies geschieht, um „in bestimmten Fällen Flexibilität zu ermöglichen“, heißt es in einer Mitteilung des Auswärtigen Amtes. Ein Beispiel ist ein niederländisches Unternehmen, das eine weitere Zahlung aus Russland erhalten möchte.
Seit April gilt in der Europäischen Union ein Hafenverbot für Schiffe unter russischer Flagge. Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft ist jedoch berechtigt, Schiffe mit bestimmten Ladungen zuzulassen. Dies betrifft zum Beispiel Aluminium und Lebensmittel. In 34 Fällen durften Schiffe einfach in niederländische Häfen einlaufen.
Gazprom Niederlande
Niederländische Organisationen dürfen auch Energie von ehemaligen Gazprom-Unternehmen beziehen. Anfang September machte Minister Jetten (Klima und Energie) eine Ausnahme für Organisationen mit einem Energievertrag mit Gazprom Nederland, einer Tochtergesellschaft der russischen Gazprom.
Jetten wollte die Verträge zunächst kündigen, machte aber eine Ausnahme. Die europäischen Unternehmen von Gazprom wurden von der Bundesregierung übernommen und heißen seitdem SEFE Energy (Securing Energy for Europe). Laut deutschen Administratoren geht kein Cent nach Russland.
In den Niederlanden gibt es nach Angaben des Ministeriums „Dutzende von Organisationen“, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Dies betrifft Kommunen, Schulen und Wasserverbände. Insgesamt erteilte das Ministerium 25 Befreiungen und unterstützte 150 Antragsteller. Eine Verzichtserklärung kann von mehr als einer Organisation verwendet werden.
Finanzen und Außenhandel
Auch der Außenhandelsminister hat die Möglichkeit, von den Sanktionen abzuweichen. 13 verschiedene Organisationen erhielten insgesamt 18 Ausnahmegenehmigungen von Minister Schreinemacher. Als Gründe nennt das Ministerium „humanitäre Gründe“ und eine Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland in „rein zivilen Angelegenheiten“.
Der Finanzminister kann Ausnahmen für gesperrte Vermögenswerte oder die Finanzierung von Vermögenswerten erteilen, die unter das Sanktionsregime fallen. Es passierte 13 Mal.
Das Auswärtige Amt hat einmal eine Ausnahmegenehmigung für „diplomatische Beziehungen“ erteilt. Für diesen diplomatischen Austausch wurden die Transaktionen mit einem russischen Finanzinstitut ermöglicht, das auf der Sanktionsliste steht. Das sind Banken, an denen der russische Staat mehr als 50 % der Anteile hält, wie Sberbank, VTB, VEB oder Gazprombank.
Einschlägige Ministerien wollen Firmennamen und Branchen nicht öffentlich machen, da es sich um „sensible Firmeninformationen“ handele, so das Außenministerium. Auch den Wert der Ausnahmen will das Ministerium nicht offenlegen.
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